Exklusiv „Kapitalanlagen von Anfang an nahezu alle unzulässig“: VZB zieht vor Gericht

Blick auf die Hauptstadt: Die Verantwortlichen des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin gaben nun Einblick in ihre Strategie.

Blick auf die Hauptstadt: Die Verantwortlichen des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin gaben nun Einblick in ihre Strategie. Bildquelle: Imago Images / Dirk Sattler

Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) hat seinen Fahrplan zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen konkretisiert. VZB-Verwaltungsausschussvorsitzender Thomas Schieritz und Rechtsanwalt Ulrich-Peter Kinzl erläuterten, gegen wen das Versorgungswerk vorgeht – und warum es nach eigener Auffassung keine andere Wahl hat.

Wie das private banking magazin bereits berichtete, fordert das VZB von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly Schadensersatz in Höhe von knapp 82 Millionen Euro. Der Vorwurf: Baker Tilly habe beim Jahresabschluss 2023 nicht einmal stichprobenartig geprüft, ob einzelne Darlehensverträge aufsichtsrechtlich zulässig waren. „Da gibt es ein Bücherregal von Darlehensverträgen – da hätte der Abschlussprüfer mal wenigstens stichprobenartig hingucken können“, sagte Kinzl. Hätte Baker Tilly die Rechtsverstöße erkannt und die Gremien informiert, wären zwischen Oktober 2024 und April 2025 keine weiteren 82 Millionen Euro in unzulässige Anlagen geflossen.

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