Grenzüberschreitende Notfallplanung Kanzlei CMS bietet Vollmachten-Vergleich für Family Officer

Hans Christian Blum, Co-Leiter der internationalen Private-Clients-Praxisgruppe bei CMS Hasche Sigle

Hans Christian Blum, Co-Leiter der internationalen Private-Clients-Praxisgruppe bei CMS Hasche Sigle: Auf der Vollmachts-Vergleichseite der Wirtschaftskanzlei will man nach und nach weitere Länder und ihre Rechtsordnungen hinzufügen. Foto: CMS Hasche Sigle

Auf ihrer Internetseite stellt die Wirtschaftskanzlei CMS die wichtigsten Fakten zu Vollmachten in verschiedenen Rechtsordnungen zusammen. Der sogenannte CMS Expert Guide soll Family Officer mit Familienmitgliedern, die sich in einem internationalen Umfeld bewegen, bei der grenzüberschreitenden Notfallplanung unterstützen.

Family-Office-Berater sollten laut CMS für ihre interanationalen Mandanten ein rechtliche Set-up schaffen, das in grenzüberschreitenden Situationen die rechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Jurisdiktion berücksichtigt. Das gelte vor allem für Personen mit Wohnsitz in verschiedenen Staaten, einem Unternehmen in einem anderen Land, einem Vermögen im Ausland, einem längeren beruflichen Aufenthalt oder für Familienangehörige, die in einem anderen Land leben.

Aktuell können Nutzer beim CMS Expert Guide neben Deutschland die Schweiz, Frankreich, Italien und Österreich auswählen, sich die Bestimmungen vor Ort anzeigen lassen oder auch zwei Rechtsprechungen miteinander vergleichen. Stetig wolle CMS weitere Länder in das englischsprachige Vergleichs-Tool aufnehmen, kündigt Hans Christian Blum in einem Linked-In-Beitrag an. Er leitet die internationale Private-Clients-Praxisgruppe bei CMS Hasche Sigle, gemeinsam mit Dimitar Hadjiveltchev von CMS Frankreich.

Vollmachten ermöglichen es einem oder mehreren Vertretern, im Namen der betroffenen Person zu handeln. In einigen Rechtsordnungen anderer Länder sei es sogar möglich, Vollmachten auszustellen, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gültig sind, heißt es auf der Übersichtsseite des Vollmachten-Vergleich der Kanzlei.

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