Grünes Licht für die Übergangsregelung der HSH Nordbank aus der Institutssicherung in den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken: Der Vorstand des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) hat auf seiner gestrigen Sitzung der mit allen Beteiligten ausgehandelten Regelung zugestimmt, wie der Verband in einem Presseschreiben mitteilt.
Demnach wird sich der Übergang der Landesbank wie folgt gestalten: Die HSH Nordbank wird zum 1. Januar 2019 Mitglied im Prüfungsverband deutscher Banken, der die Bank in der dreijährigen Übergangszeit begleiten soll. Bis Ende 2021 verbleibt die HSH Nordbank in der Institutssicherung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Zum 1. Januar 2022 soll der Wechsel in den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken erfolgen. Ab dann soll die Sicherungsgrenze wie bei allen Banken grundsätzlich 15 Prozent der Eigenmittel der HSH betragen. Bereits ab 1. Januar 2019 wird die Landesbank in den Gremien des BdB als außerordentliches Mitglied mitarbeiten.
„Das ist eine sehr gute Nachricht für die Beteiligten und für den Finanzstandort Deutschland“, sagt Hans-Walter Peters, Präsident des Bankenverbandes. „Die nun gefundene Lösung kann ein Muster für den künftigen Wechsel aus anderen Sicherungssystemen in den Einlagensicherungsfonds sein.“