Jetzt die Lücke schließen Lasst uns eine Bank für Stiftungen schaffen!

Stefan R. Haake ist Vorstand bei der Weltkulturstiftung und Gründungsvorstand eines Münchner Single Family Office.

Stefan R. Haake ist Vorstand bei der Weltkulturstiftung und Gründungsvorstand eines Münchner Single Family Office.

Und plötzlich war die Idee geboren: „Die Lösung aller weltlichen Probleme einer Stiftung ist doch die Schaffung einer Bank für Stiftungen, einzig und allein für deren Belange“, dachte ein Stiftungsexperte während eines Kaminabends einer Netzwerkveranstaltung des dritten Sektors laut vor sich hin. Ein Strahlen schlich sich dabei in sein Gesicht. Aber alles der Reihe nach.

Es fängt mit der Natur des Geldes an. Ob es die Regentschaft über die Welt übernommen hat oder nicht, eines ist klar: Alles in unserer Welt hat mit Geld zu tun. Dabei berührt es die tagtäglichen Belange des Lebens, ganz gleich, ob durch moderne elektronische Zahlungsdienste oder klassisch durch Scheine und Münzen. Wir bedienen uns dabei eines regionalen, nationalen oder sogar globalen Bankensystems. Diese Welt der Banken wird dabei überwiegend beherrscht von Universalinstituten, die allerlei Geldgeschäfte betreiben und allen Kundengruppen anbieten. Im Normalfall stellt sich keinerlei Gefühl der Einschränkung seitens der Kunden ein.

Die viel zitierte Dekade des Niedrigzinses, diverse Reformen der EU-Harmonisierung, die Effekte von tatsächlicher und gefühlter Disruption haben jedoch bei gemeinnützigen Organisationen und insbesondere bei Stiftungen zu neuen Bedarfen geführt. Zumindest ist das Bewusstsein für die Wichtigkeit der Vermögenssphäre für die Zweckverwirklichung immer mehr in den Fokus der Alltagsarbeit von Stiftungen geraten. Mit dem faktischen Wegfall eines, zumindest theoretischen, risikolosen Zinses jenseits der 4 Prozent pro Jahr sind völlig neue Existenzfragen für die Ewigkeitsgarantie von Stiftungen entstanden. Sogar der Begriff der positiven Insolvenz macht derzeit die Runde und lässt Stiftungsverantwortliche darüber nachdenken, ob man nicht besser hin zu einer Verbrauchsstiftung wechseln sollte. Schlichtweg um zu retten, was zu retten ist.

Es geht für eine zunehmende Zahl der Stiftungen um existenzielle Probleme. Auch wenn es sinnvolle Instrumente sein mögen, sind Themen wie spezielle Aktienfonds für Stiftungen, wirkungsorientierte Geldanlagen, verstärktes Fundraising oder Crowdfunding keine Weltformel für die Probleme des Stiftungswesens. Doch wer steht in solchen Zeiten an der Seite der Stiftungen, ist „Trusted Advisor“ für solch zentrale Fragen, aber auch alle anderen Themen einer Stiftung? Und vergessen wir nicht: Dezentrale Lösungen erhöhen den Aufwand erheblich.

Vielleicht hilft da die Ausgangssituation: Braucht es eine Bank nur für Stiftungen? Ein klares Ja, denn die Chance einer Lösung aus der Stiftungswelt für die Stiftungswelt hatte noch nie zuvor ein solches Momentum. Und natürlich gibt es bereits Spezialinstitute für soziale, ethische und nachhaltige Belange, die aber nie den nötigen Fokus auf das Stiftungswesen mit-bringen. Eine eigene Bank für Stiftungen würde helfen, das Potenzial des dritten Sektors, ergänzend zu einer politischen und gesellschaftlichen Vertretung, stark zu positionieren. Zudem hätte die direkte Vernetzung zur Wirtschaft, als potenter ebenbürtiger Partner auf Augenhöhe, europaweite Dimensionen.

Die institutionelle Kapitalanlage ist Ihre Leidenschaft?

Unsere auch. Abonnieren Sie unseren Newsletter „pbm institutionell“. Wir versorgen Sie jeden Mittwoch mit aktuellen Nachrichten, Personalien und Analysen.

Es ist jetzt die Zeit, aufzubrechen und starke Partner, Mäzene sowie Entrepreneure zu aktivieren. Wie heißt es so schön: Disruption is now! Lasst uns, lasst das Stiftungswesen agil sein und etwas Neues schaffen: eine Bank für Stiftungen.

 

Über den Autor:
Der Autor Stefan R. Haake ist Vorstand bei der Weltkulturstiftung und Gründungsvorstand eines Münchner Single Family Office. Darüber hinaus ist der zertifizierte Stiftungsmanager und Diplom-Finanzökonom Beirat des Family Office Pariter|Fortis. Außerdem verfügt der 43-Jährige über die sogenannte Bankleiterqualifikation nach Paragraf 25c des Kreditwesengesetzes.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen