Italienischer Haushaltsentwurf Die Nagelprobe

Christoph Kind ist Investmentchef beim Family Office Marcard, Stein & Co

Christoph Kind ist Investmentchef beim Family Office Marcard, Stein & Co Foto: Marcard, Stein & Co

Der Streit um den italienischen Haushalt spitzt sich zu und könnte auf ein Defizitverfahren hinauslaufen. Italien selbst ist als betroffenes Land nicht stimmberechtigt. Voraussetzung für ein Defizitverfahren ist eine qualifizierte Mehrheit: 55 Prozent der übrigen Staaten, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung ex Italien repräsentieren, müssen dem Verfahren zustimmen. Würde Italien ein schwerwiegender Verstoß gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt nachgewiesen, wären sofortige Strafen möglich. 

Da der Haushaltsentwurf mit einem geplanten Defizit für 2019 in Höhe von 2,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) noch unterhalb der Maastricht-Schwelle von drei Prozent liegt, dürfte die EU allerdings darauf verzichten und könnte frühestens im Sommer 2019 Strafzahlungen in Höhe von 0,2 Prozent des BIP verhängen. Voraussetzung ist auch hier eine qualifizierte Mehrheit des ECOFIN-Rats. Die Strafzahlung kann sich auf 0,5 Prozent des BIP erhöhen, wenn Italien nicht mit dem Rat kooperiert. 

Ein Kavaliersdelikt 

Ein Defizitverfahren ist in gewisser Weise ein „Kavaliersdelikt“ in der EU. Fast alle EU-Staaten hatten in den vergangenen zwanzig Jahren solche Verfahren am Hals, wobei Frankreich und Großbritannien in der Rangliste der Sünder weit vor Italien stehen. Da die Verhängung von Strafzahlungen in der EU ein Novum wäre, spekulieren die populistischen Politiker in Rom möglicherweise darauf, dass auch diesmal die „ultima ratio“ nicht angewendet wird.

Und tatsächlich würde es etwas seltsam anmuten, wenn Länder, deren Haushaltsdisziplin in den letzten Jahren und Jahrzenten weit unsolider als die italienische war, nun gegen ein Land Strafzahlungen verhängen würden, das in puncto Neuverschuldung nicht einmal gegen die Maastricht-Kriterien verstößt. Auf Grund des hohen Schuldenstands gelten für Italien nämlich härtere Grenzen. Genau jene Länder, die Italien nun zu Strafzahlungen verdonnern könnten, hatten das Land 1998 trotz seines gigantischen Schuldenstands, der weit über den Maastricht-Grenzen lag, als Gründungsmitglied in die Währungsunion aufgenommen. 

Die Nagelprobe für Italiens Haushaltsentwurf erfolgt vermutlich nicht in Brüssel, sondern am Kapitalmarkt. Dort werden die italienischen Staatsanleihen bereits jetzt auf Niveaus gehandelt, die eine weitere Abwertung der Bonität durch die Rating-Agenturen auf „Ramsch-Niveau“ vorwegnehmen. Eine solche Entwicklung hätte dramatische Folgen, denn die italienischen Banken wären in diesem Fall von regulären Refinanzierungsgeschäften bei der EZB ausgeschlossen. 

Wertverfall bringt einige Banken in Schieflage 

Während der Eurokrise 2011 und 2012 waren italienische Banken noch die Retter des Staats, da sie ihre Bestände italienischer Staatsanleihen deutlich aufstockten. Bis 2015 stieg der Anteil italienischer Staatsanleihen an den gesamten Assets italienischer Banken auf 11 Prozent. 

Genau dies erweist sich jetzt als Bumerang. Der Wertverfall der Staatsanleihen bringt einige Banken in eine Schieflage. Der private Rettungsfonds FITD, der auch für die Einlagensicherung zuständig ist, steht laut Medienberichten kurz davor, die italienische Bankengruppe Carige mit einer Kapitalspritze von bis zu 370 Millionen Euro aufzufangen. Das in Genua ansässige Institut war beim jüngsten Stresstest der EZB aufgefallen. Seit Ende 2014 steht der italienische Bankensektor direkt unter der Aufsicht der EZB, so dass die Spielräume für die Staatsfinanzierung noch geringer geworden sind.