IT-Spezialisten in Banken Bafin vereinfacht Berufung von Geschäftsleitern

Hauptgebäude der Bafin in Bonn, Sitz der Banken- und Versicherungsaufsicht. Die Finanzaufsicht will mit ihrer angepassten Verwaltungspraxis Banken die Bestellung von IT-Spezialisten zu Vorstandsmitgliedern erleichtern.

Hauptgebäude der Bafin in Bonn, Sitz der Banken- und Versicherungsaufsicht. Die Finanzaufsicht will mit ihrer angepassten Verwaltungspraxis Banken die Bestellung von IT-Spezialisten zu Vorstandsmitgliedern erleichtern. Foto: Bafin

Um den weiteren Ausbau des IT-Knowhows in der Geschäftsleitung von Banken und Versicherungen zu fördern, hat die Finanzaufsicht Bafin ihre Verwaltungspraxis bei der Einzelfallprüfung der fachlichen Eignung angepasst. Das geht aus der Dezember-Ausgabe des Bafin-Journals hervor. Konkret können künftig in geeigneten Fällen die Anforderungen an den Zeitraum, in dem Kandidaten vor Amtsantritt bank- beziehungsweise versicherungspraktische Erfahrungen erworben haben müssen, auf sechs Monate verringert werden.

Weiter heißt es im betreffenden Artikel: „Sofern notwendig, sollte der angehende Geschäftsleiter diesen Zeitraum zudem dafür nutzen, die theoretischen Kenntnisse in Bank- beziehungsweise Versicherungsgeschäften auszubauen und zu vertiefen, da die Anforderungen an die fachliche Eignung beim Amtsantritt erfüllt sein müssen.“ Die neue Verwaltungspraxis soll es den Kreditinstituten erleichtern, durch neue IT-Ressorts und entsprechende Vorstandsmitglieder ihr Geschäft stärker zu verteilen.

Um erleichterte Anforderungen an die praktischen Erfahrungen zu rechtfertigen, müssten IT-Ressortverantwortliche profunde theoretische und praktische Kenntnisse im IT-Bereich nachweisen können. Als Nachweis sollen sich einschlägige akademische Qualifikationen und Berufserfahrung eignen.

Prinzip der Gesamtverantwortung

Das Prinzip der Gesamtverantwortung schränkt die gelockerten Anforderungen jedoch ein, wie es im Artikel des Bafin-Journals weiter heißt. Demnach unterliegen „unabhängig von der Ressortverteilung ausnahmslos alle Geschäftsleiter der Gesamtverantwortung und den damit einhergehenden Sorgfaltspflichten und gesetzlichen Haftungsregelungen.“

Bedeutet konkret: Jeder Geschäftsleiter benötigt „ausreichende theoretische und praktische Kenntnisse in dem vom konkreten Unternehmen betriebenen Bank- oder Versicherungsgeschäften, die ihn in die Lage versetzen, diesen Anforderungen nachzukommen.”

Kollektive Eignung und Vier-Augen-Prinzip

Die kollektive Eignung der Geschäftsleitung gewinne vor dem Hintergrund der geänderten Verwaltungspraxis stärker an Bedeutung. Die Bafin werde daher ein spezielles Augenmerk auf die hinreichende Qualifikation des Gesamtorgans legen und dabei auch das Vier-Augen-Prinzip berücksichtigen. Das bedeutet insbesondere, dass Kompetenzen in den originären Bank- beziehungsweise Versicherungsgeschäften im Gesamtorgan nicht nur bei einem einzigen Geschäftsleiter vorhanden sein dürfen.

Ansonsten wäre dem Artikel zufolge eine wirksame gegenseitige Kontrolle nicht hinreichend gewährleistet. „Die Bestellung eines Geschäftsleiters, der nur für die IT zuständig sein soll, ist daher grundsätzlich leichter in Betracht zu ziehen, wenn die Geschäftsleitung aus mehr als drei Personen besteht, die zudem über fundierte Kenntnisse in Bank- beziehungsweise Versicherungsgeschäften verfügen.“

Erst kürzlich hatte der Fintech-Rat in einem Positionspapier die Finanzaufsicht aufgefordert, ihre Eignungsprüfung für Bankvorstände zu überarbeiten, um den Anteil der Geschäftsleiter mit IT-Kompetenz in den Instituten zu steigern.

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