Investmentstrategie teilweise verfassungswidrig Landesregierung Rheinland-Pfalz löst Pensionsfonds auf

Der Dom St. Martin in Mainz, Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz

Der Dom St. Martin in Mainz, Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz Foto: Pixabay

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz gibt bekannt, den Pensionsfonds für die Altersversorgung der Beamten des Landes aufzulösen, wie „IPE Institutional Investment“ berichtet. Das Kabinett billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf nach Angaben des Finanzministeriums ohne Änderungen. Im Februar hatte das Verfassungsgericht einen Teil der Landesmittel für den Fonds für verfassungswidrig erklärt.

Das Gericht hatte kritisiert, dass die Zuwendungen des Landes an den Pensionsfonds seit 2006 fast ausschließlich zum Ankauf für Landesschuldverschreibungen genutzt wurden. Daraufhin wurde Kritik der Opposition laut, dass auf diese Weise die Schulden des Landes nur umverteilt, aber nicht reduziert worden seien.

Laut Gerichtsurteil musste die Landesregierung den Fonds entweder auflösen oder verfassungskonform anpassen. Nach langen Verhandlungen entschied sich die Landesregierung nun für die erste Option. Die über Anleihen mit dem Fonds verbundene Zweipersonengesellschaft PLP Management soll ebenfalls aufgelöst werden. „Die Rechte und Pflichten dieser Gesellschaft gehen auf das Land über“, sagte Doris Ahnen, Finanzministerin von Rheinland-Pfalz.

Laut Jahresabschluss 2015 im Bundesanzeiger ist Rechtsanwältin Ursula Rutovitz als alleinige Geschäftsführerin der PLP Management eingesetzt. Zudem ist sie als Vorstand für TMF Deutschland tätig. Das Frankfurter Unternehmen bietet Finanz- und Anlageberatung und ist eine Niederlassung der internationalen Unternehmensberatung TMF Group.

Der Pensionsfonds, auch als sogenannte Kanther-Rücklage bekannt, wurde 1996 aufgesetzt. Er hat jedoch keine Verpflichtungen gegenüber den Beamten selbst, sondern dient lediglich dazu, Reserven aufzubauen. Derzeit verwaltet der Fonds rund fünf Milliarden Euro.

Künftig sollen die Mittel zur Finanzierung der Beamtenpensionen vor allem aus dem Landeshaushalt kommen. Für Spitzenbelastungen sollen Rücklagen gebildet werden. Das gilt für solche Jahre, in denen viele Beamte in Pension gehen.

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