Investmentsteuerreform und Mifid II DJE Kapital passt Fondspalette an und trägt Research-Kosten

Gründer und Chef von DJE Kapital Jens Ehrhardt. Der Vermögensverwalter passt im Zuge der Investmentsteuerreform die Anlagerichtlinien diverser Fonds an.

Gründer und Chef von DJE Kapital Jens Ehrhardt. Der Vermögensverwalter passt im Zuge der Investmentsteuerreform die Anlagerichtlinien diverser Fonds an. Foto: DJE Kapital

Die Vermögensverwaltung DJE Kapital hat ihre Fondspalette mit Blick auf die Investmentsteuerreform überarbeitet: Damit Anleger ab dem 1. Januar 2018 von steuerlichen Teilfreistellungen profitieren können, hat DJE für viele Produkte verbindliche Mindest-Aktienquoten eingeführt.           

Nach den ab 2018 gültigen Investmentsteuerregeln müssen Fondsgesellschaften auf Erträge aus in Deutschland aufgelegten Fonds Steuern zahlen: Aus Dividenden, Mieterträgen und Gewinnen aus Immobilienverkäufen sollen 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag an den Fiskus abgeführt werden.

Um die Steuerbelastung auf Anlegerebene wieder auszugleichen, sieht die Investmentsteuerreform Teilfreistellungen vor: Anleger erhalten 30 Prozent ihrer Erträge aus Aktienfonds und 15 Prozent der Erträge aus Mischfonds steuerfrei. Allerdings will der Gesetzgeber gleichzeitig Licht ins Dickicht der Fondsbezeichnungen bringen: Steuerlich gelten ab dem 1. Januar nur noch solche Fonds als Aktienfonds, die mindestens 51 Prozent Aktien beziehungsweise Kapitalbeteiligungsquote enthalten. Mischfonds sollen mindestens 25 Prozent Aktien enthalten.

Die Quoten müssen in den Anlagebestimmungen festgeschrieben sein. Das hat DJE Kapital jetzt umgesetzt und führt für folgende Produkte feste Mindest-Aktienquoten ein:

Auch in anderer Hinsicht reagiert der Pullacher Vermögensverwalter auf künftige Anforderungen durch Regulierung: DJE Kapital will die Kosten für Research übernehmen, heißt es aus dem Fondshaus. Die Finanzmarktrichtlinie Mifid II fordert, dass Fondsgesellschaften ihre Kosten zukünftig genauer aufschlüsseln sollen. Wenn die Regeln am 3. Januar 2018 in Kraft treten, müssen Fondsanbieter unter anderem ihre Research-Kosten gesondert ausweisen. Sie müssen entscheiden, ob sie sie selbst tragen oder Anlegern auferlegen.

Mit der Entscheidung, selbst für den Research aufzukommen, folgt DJE Kapital der Vorgehensweise der Mehrzahl deutscher Fondsanbieter.

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