Ab 2018 müssen sich Anbieter von Immobilien-Spezialfonds und Ankeger auf einige Änderungen einstellen. Bislang werden alle deutschen Einkünfte von Immobilienfonds transparent besteuert. Das heißt, der Fonds selbst zahlt keine Steuern, die Besteuerung erfolgt auf Ebene des Anlegers.
Mit der Investmentsteuerreform 2018 hat der Gesetzgeber die steuerliche Transparenz als Grundsatz der Fondsbesteuerung weitgehend abgeschafft. Einzige Ausnahme: Bei aufsichtsrechtlichen Spezialfonds besteht die Möglichkeit, die Fonds steuertransparent (sogenannte Spezial- Investmentfonds) auszugestalten.
Als steuerlicher Spezial-Investmentfonds kann eine Besteuerung nahezu identisch zum jetzigen Recht erfolgen. Wählt man hingegen den steuerlichen Status eines Investmentfonds, so erfolgt regelmäßig eine Besteuerung der inländischen Einkünfte insbesondere in Form von Beteiligungs- und Immobilienerträgen bereits auf Fondsebene.
Vor allem für die Investorengruppe der Versicherer ist es wichtig, dass sie nur in steuertransparente Fonds investieren. Ansonsten droht eine Besteuerung auf Fondsebene, die auf Anlegerebene nicht anrechenbar oder erstattbar ist. Da eine Rückkehr in den Status des Spezial-Investmentfonds ausgeschlossen ist, sind gegebenenfalls aktuell noch mögliche Vorteile im Zusammenhang mit Gewerbesteuer bei Anlagen in Investmentfonds äußerst risikobehaftet.
Die Gruppe der Pensionskassen und Versorgungswerke wird dagegen in beiden Regimen wie bisher begünstigt, da insoweit keine Besteuerung auf Fondsebene erfolgt und die erzielten Erträge auf Anlegerebene ohnehin grundsätzlich steuerfrei sind. Dies gilt auch für Kirchen und gemeinnützige Stiftungen.