Interview mit Quellensteuer-Experten „Es wird nie eine hundertprozentige Harmonisierung geben“

Roman von der Höh links und Alexander Lerch rechts

Roman von der Höh links und Alexander Lerch rechts: Lerch ist bei Raquest Geschäftsführer, von der Höh geschäftsführender Direktor von Raquest in der Schweiz. Das Unternehmen hat eine Software zur Quellensteuer-Rückerstattung entwickelt. Foto: Raquest

private banking magazin: Wer Dividenden im Ausland erwirtschaft, muss theoretisch in deren Quellenland und dem eigenen Domizil Steuern entrichten. Doppelbesteuerungsabkommen sollen Abhilfe schaffen. Das Thema Quellensteuer wurde wegen Cum-Ex-Deals zurück ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gehoben – aus den falschen Gründen?

Roman von der Höh: Inhaltlich stimmt der Zusammenhang zwischen Cum-Ex und der Quellensteuer natürlich. Bei den Cum-Ex-Deals wurden Rückerstattungen mehrfach eingefordert und das Ganze passierte auf Basis der deutschen Steuerbescheinigungen. Und das ist vielleicht auch wirklich ein Grund dafür, warum Quellensteuern mehr unter das Brennglas der Öffentlichkeit geraten sind. Zum Glück ist das Thema Cum-Ex aber nun größtenteils durch.


Wie kann eine Steuergestaltung wie die Quellensteuer so kompliziert sein, dass der Regulator ihre Umgehung jahrelang selbst nicht versteht?

Alexander Lerch: Das ist eine gute Frage. Wir wollen dem Gesetzgeber keinen Vorwurf machen, das steht uns auch nicht zu. Es ist einfach so, dass die Prozesse extrem komplex und länderübergreifend sind. Bei den ganzen Intermediären können offensichtlich Gesetzeslücken entstehen, die man nicht vorhersehen kann. Solche Fälle finden sich nicht nur im Steuerbereich. In dem Fall war die Lücke insofern ziemlich öffentlichkeitswirksam, als dass durch sie eklatante Summen geflossen sind.

Was hat sich seitdem verändert?

Von der Höh: Durch den automatischen Informationsaustausch der Länder wurde immerhin mehr Transparenz geschaffen – zwischen den Ländern und über die Endkunden. Die Behörden international schauen intensiver auf diesen Themenkomplex und Kunden werden offengelegt. Vielleicht merken offengelegte Endkunden nun, dass sie einen Vorteil aus der Quellensteuerrückforderung ziehen können – denn für eine Rückforderung muss man sicher immer offenlegen. Die Komplexität schreckt aber immer noch ab.

„Allein in der Schweiz werden jedes Jahr 8 Milliarden Schweizer Franken an Quellensteuern nicht zurückgefordert“

Lerch: Eine recht neue Studie von der UBS besagt, dass allein in der Schweiz jedes Jahr 8 Milliarden Schweizer Franken an Quellensteuern nicht zurückgefordert werden und bei den Behörden verbleiben. Auf der Basis können Sie sich ungefähr vorstellen, welche Summen das in ganz Europa oder außerhalb Europas sind. Bisher war das einfach ein sehr langer Prozess, für den es viel Fachwissen zu den Regularien der Länder und Sonderregelungen braucht. Mit Digitalisierung wie bei unserer Raquest-Software wird das Thema massentauglich – Banken können es trotz der Komplexität vielen Kunden gleichzeitig einfacher anbieten. 

Sie sprechen die Komplexität an: Allein Deutschland hat über 90 unterschiedliche Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern abgeschlossen. Ab wann lohnt und für wen lohnt sich der Aufwand einer Rückforderung überhaupt?

Lerch: Es gibt nicht den einen Betrag, ab dem sich das lohnt. Aber es ist eine einfache Kosten-Nutzen-Funktion. Wenn es einen hohen Automatisierungsgrad gibt, rentiert sich das für jeden. Für Kleinanleger als auch für institutionelle Anleger. Aber natürlich braucht es auch einen Mindestbeitrag, weil im Prozess auch Kosten anfallen: Dienstleisterkosten oder auch externe Kosten. Wenn die Prozesskosten durch Automatisierung gesenkt werden, sinken auch die Mindestbeiträge immens. Früher haben Experten stundenlang an Quellensteuerrückforderungen gesessen, bei einer Software dauert es nur wenige Minuten.