Vor Schiedsgericht Staatsfonds verbucht Teilsieg gegen Benko-Stiftungen

René Benko, Gründer der insolventen Signa Gruppe

René Benko bevor sein Immobilienimperium zusammenbrach. Mittlerweile sitzt er seit rund einem Jahr in Untersuchungshaft. Bildquelle: Imago Images / Eibner

Der Staatsfonds Mubadala aus den Vereinigten Arabischen Emiraten hat sich in einem Schiedsgerichtsverfahren gegen das Umfeld des Signa-Gründers René Benko durchgesetzt. Das Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, kurz ICC) sprach dem Fonds rund 700 Millionen Euro zu.

Betroffen von dem Schiedsspruch sind die insolvente Signa Holding, die Familie Benko Privatstiftung sowie die Laura Privatstiftung, in der erhebliches Vermögen vermutet wird. Die Laura Privatstiftung müsste demnach 679 Millionen Euro zahlen, zuzüglich aufgelaufener Zinsen. Da mehrere Schuldner für dieselbe Schuld haften, können Forderungen gegenseitig aufgerechnet werden.

Hintergrund des Rechtsstreits sind Finanzierungsvereinbarungen, die der Staatsfonds als verletzt ansieht. Mubadala hatte kurz vor dem Kollaps der Signa-Gruppe noch Kredite in Millionenhöhe gewährt und insgesamt rund 900 Millionen Euro zurückgefordert. Nach der Kreditvergabe seien vereinbarte Informationspflichten nicht eingehalten worden, etwa beim Verkauf von Vermögenswerten.

Erlöse nicht zur Kredittilgung genutzt 

Konkret verkauften die Benko-Stiftungen die Millionenjacht "Roma" sowie Gemälde von Pablo Picasso und Andy Warhol, ohne die Kreditgeber zu informieren und Darlehen zu tilgen. Auch Villen am Gardasee wanderten von Signa zu einer Benko-Stiftung. Zudem habe Signa strategische Vermögenswerte wie Anteile am Luxuskaufhaus Kadewe und am Goldenen Quartier in Wien ohne Rücksprache verkauft und die Erlöse nicht zur Kredittilgung genutzt.

Da Mubadalas Forderungen in den österreichischen Insolvenzverfahren größtenteils nicht anerkannt worden waren, zog der Fonds vor das Schiedsgericht. Die Geschäftsbeziehung zwischen Benko und Mubadala geht auf eine Reise Benkos mit dem damaligen österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz in die Vereinigten Arabischen Emirate im Jahr 2018 zurück.

 

Nicht betroffen von dem Urteil sind die insolvente Signa Prime sowie die ebenfalls insolvente Signa Development. Die Ansprüche gegen die Development wurden vollständig zurückgewiesen, das Schiedsgericht erklärte sich für unzuständig. Dies reduziert die angemeldeten Forderungen um rund 250 Millionen Euro. Auch gegen Benko persönlich sieht sich das Gericht nicht zuständig.

Gericht macht bemerkenswerte Feststellung 

Bemerkenswert ist, dass das Schiedsgericht im Urteil festhält, René Benko sei faktischer Geschäftsführer gewesen. Er selbst hatte eine solche Verantwortung stets zurückgewiesen. Es ist das erste Mal, dass ein Gericht diese Machtposition schriftlich fixiert – eine Feststellung, die für die laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Benko relevant sein dürfte.

Die Folgen des mehr als 600 Seiten umfassenden Urteils sind noch offen. Bei Insolvenzverwaltern entstand die Sorge, dass weniger Geld für andere Gläubiger übrig bleiben könnte. Zudem muss Mubadala die zugesprochenen Millionen nun wohl erst mühsam einzeln einklagen – der Schiedsspruch hilft dem Fonds aber auf diesem Weg. Christof Stapf, Insolvenzverwalter der Signa Holding, kündigte an, das Urteil zunächst zu prüfen.

René Benko befindet sich in Untersuchungshaft. In zwei Strafprozessen wurde er wegen Gläubigerschädigung schuldig gesprochen, die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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