Noch mehr Regulierung GDV kontert Pläne der Aufsichtsbehörden

Wolfgang Weiler ist Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)

Wolfgang Weiler ist Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Foto: GDV

Die deutschen Versicherungsunternehmen treibt die Sorge um, durch neue Vorgaben der Aufsichtsbehörden noch stärker reguliert werden. Hintergrund sind Pläne, die Finanzstabilität durch eine Reihe von Maßnahmen weiter zu verbessern. Wie die „Börsen-Zeitung“ (bezahlpflichtig) mit Verweis auf ein Positionspapier des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, geht es um neue Instrumente im Rahmen der sogenannten makroprudenziellen Aufsicht, die unter anderem von der Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) diskutiert werden. 

In dem der Zeitung vorab vorliegenden Positionspapier „On Systemic Risks and the Macroprudential Framework in the Insurance Industry“ zeigt sich der Versicherungsverband besorgt über mögliche zusätzliche Instrumente. Der GDV kritisiert vier Punkte.

Erstens sei die Bewertung relevanter systemischer Risiken nicht ausreichend evidenz-basiert, argumentiert der GDV und verweist zum Beispiel auf das Liquiditätsrisiko. Zweitens würden bereits im Rahmen des Aufsichtsregimes Solvency II vorhandene Instrumente nicht vollständig berücksichtigt, etwa Kapitalpuffer, Sanierungspläne, Zahlungsbeschränkungen, Berichtspflichten.

Ferner seien potenzielle Instrumente wie Kapitalzuschläge, Leverage und Liquidity Ratios nicht ausreichend zielgenau und risikosensitiv, argumentiert das Sprachrohr der deutschen Versicherungsunternehmen. Schließlich weist der GDV auf erhebliche Herausforderungen bei der operationellen Implementierung hin. Außerdem würden Kostenüberlegungen in der Diskussion nicht ausreichend berücksichtigt. In diesem vierten Punkt geht es laut „Börsen-Zeitung“ beispielsweise um die Erweiterungen der in der zweiten Säule von Solvency II verankerten unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA) und um mögliche weitere Berichtspflichten oder Pläne.

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Statt sich mit neuen oder erweiterten Instrumenten zu beschäftigen, sollte der Fokus auf der Verminderung kontraproduktiver Effekte des aktuellen Aufsichtssystems liegen, heißt es in dem Positionspapier des GDV. Abschließend betont der Verband, dass die makroprudenzielle Aufsicht nur ein Baustein sei, um die Finanzstabilität zu gewährleisten. Eine viel effektivere Stellschraube ist nach Auffassung des GDV die Vollendung der europäischen Kapitalmarktunion.

Makroprudentielle Aufsicht kam mit Basel III 

Laut Bundesfinanzministerium sollen makroprudenzielle Instrumente die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems als Ganzes erhöhen. Die gesetzlichen Grundlagen für mehrere dieser Instrumente wurden in Deutschland bereits im Zuge der europäischen Umsetzung des für Banken gelten Regulierungsrahmens Basel III geschaffen. Beispiele für bereits zur Verfügung stehende makroprudenzielle Instrumente sind Kapitalpuffer für systemrelevante Banken und der sogenannte antizyklische Kapitalpuffer.

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