Initial Coin Offerings als Alternative Wie sich ICOs und Venture Capital bei Start-up-Investitionen unterscheiden

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Beide Anlageformen sind durch jeweils nicht zu unterschätzende Risiken gekennzeichnet. Die Risiken, die ein Anleger bei einer Investition in ein ICO trägt, sind zum Teil offensichtlich. Fehlende Regulierung und die Möglichkeit, dass jeder befugt ist, ein ICO zu vollziehen, schaffen Raum für Betrug. Da Tokens Kryptowährungen darstellen, können diese sehr volatil sein und zu finanziellen Verlusten der Anleger führen.

Die möglichen Gewinne und Verluste im Vergleich

VC-Investitionen erfolgen in „Early-Stage“-Unternehmen. Dadurch besteht ein hohes Risiko, dass ein Investment mit einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals scheitert. Dem grundsätzlichen Verlustrisiko steht ein enorm hohes Gewinnpotential gegenüber.

Der mögliche Gewinn eines ICOs ist grundsätzlich ebenfalls sehr hoch. Da der Investor in der Regel schon bei Projektstart investiert und den Token zu einem bestimmten Preis erwirbt, kann er sie mit einem potenziell sehr hohem Gewinn an Kryptobörsen nach entsprechenden Unternehmenserfolgen handeln. Der Anleger investiert direkt über eine Plattform in das gewünschte Projekt und besitzt damit eine Möglichkeit der unmittelbaren Projektauswahl. VC-Investitionen finden zumeist ohne direkten Kontakt zwischen Anlegern und Kapitalnehmern statt. Die VC-Gesellschaft entscheidet – wie oben bereits erwähnt – selbst, in welche Projekte das Geld der Anleger investiert wird.

Regulatorik bei Venture Capital und Initial Coin Offerings

Im Kontext der ICOs ist zu prüfen, ob diese der Prospekt- oder Erlaubnispflicht unterliegen. Aufgrund der freien Gestaltung der Token gibt es in Deutschland keine einheitliche Regulierung, die alle Definitionsmerkmale aufgreift. Ein ICO ist daher nach Betrachtung der Definition grundsätzlich als nicht reguliert einzustufen.

Und Venture-Capital-Beteiligungen? Sie erzeugen meist rechtlich komplexe Verträge. Es fließt nicht nur Kapital an den Venture-Capital-Nehmer, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der Finanzierung oder des Exits werden festgelegt. Dieser Beteiligungsvertrag regelt alle Optionen, die in der Beziehung zwischen den Parteien relevant sind.

Die Rechte und Kapitalbindungen bei ICO- und Venture-Capital-Investitionen

Im Zuge eines ICOs können die unterschiedlichen Token mit unterschiedlichen Rechten verbrieft sein. So kann es sein, dass der Kapitalgeber Mitbestimmungsrechte, Nutzrechte an einem Produkt oder Gewinnbeteiligung durch die Token erhält.

Venture-Capital-Gesellschaften erhalten durch einen Beteiligungsvertrag weitgehende Mitbestimmungsrechte am Unternehmen. Dies befähigt sie, das Unternehmen in eine gewinnbringende Richtung zu entwickeln, um den maximalen Profit beim Exit zu generieren. Diese Rechte beschränken sich jedoch allein auf die Beziehung zwischen Venture-Capital-Gesellschaften und Portfoliogesellschaften und haben keine Auswirkung auf die Rechte der einzelnen Anleger.