Zusätzlich 5 Prozent Was die neue Infrastrukturquote für Versicherungen bedeutet

Die Gastautoren: Aristid Neuburger (l.) und Marcus Burkert

Die Gastautoren: Aristid Neuburger (l.), Vorsitzender des Ausschusses Investment der DAV, und Marcus Burkert, Bereichsvorstand des Institutional Consulting bei Feri, Bildquelle: DAV

Deutschland bröckelt. Rissige Straßen, marode Brücken, undichte Schuldächer – die Infrastruktur des Landes fährt auf Verschleiß. Das verärgert nicht nur die Bevölkerung, sondern schadet auch dem Wirtschaftsstandort. Der Handlungsbedarf betrifft bestehende Systeme und den Ausbau zukunftsweisender Infrastrukturen – etwa für Digitalisierung und Energiewende.

Die Politik hat die Herausforderung erkannt und plant, mit Milliardeninvestitionen gegenzusteuern: Union, SPD und Grüne beschlossen ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro, die über zwölf Jahre in Stromnetze, Verkehrswege und Datenautobahnen fließen sollen. Gleichzeitig wollen sie mehr privates Kapital für diese Aufgabe gewinnen.

Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit brauchen Infrastrukturprojekte private und institutionelle Investoren.

Quote bringt Spielraum

Um private Infrastrukturinvestitionen zu fördern, hat der Gesetzgeber die Anlageverordnung (AnlV) geändert. Sie regelt die Kapitalanlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, kleineren Versicherungsunternehmen und Sterbekassen sowie bestimmten Versorgungswerken. Das Bundesfinanzministerium setzte im Februar 2025 die Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz um.

Kernpunkt ist die neue Infrastrukturquote: Durch die AnlV regulierte Investoren können nun zusätzlich bis zu fünf Prozent ihres Sicherungsvermögens in Infrastrukturprojekte stecken, ohne dass dafür andere Quoten belastet werden.

Bisher beanspruchten Infrastrukturanlagen zwei Quoten: die Beteiligungsquote (maximal 15 Prozent) und die Risikoquote, die jetzt von 35 auf 40 Prozent stieg. Die Beteiligungsquote umfasst unter anderem Private Markets, nicht gelistete Aktien/GmbHs, Genussscheine sowie nicht gelistete Nachrangdarlehen. Die Risikoquote fasst die Beteiligungsquote, Asset-Backed Securities oder Credit Linked Notes, Hochzinsanleihen, liquide Aktien und alternative Investments zusammen.

 

Die erweiterte Risikoquote gibt den betroffenen Investoren mehr Freiheit bei der Kapitalanlage, abhängig von ihrem Anlage- und Risikomanagement. 

Die neue Infrastrukturquote belastet künftig keine der anderen beiden genannten Quoten und konkurriert daher nicht mit anderen Investments. Sie umfasst direkte und indirekte Anlagen, die Infrastrukturanlagen und ausdrücklich auch Infrastrukturunternehmen finanzieren sollen. Die fünf Prozent stellen dabei keine absolute Obergrenze dar: Investoren können Infrastrukturprojekte je nach Anlageform weiterhin anderen Mischungsquoten zuordnen.

Definition der Infrastruktur fehlt

Eine Schwierigkeit bleibt bestehen: Die neue AnlV definiert den Begriff „Infrastruktur“ nicht – ebenso wenig wie die Begründung zum Regierungsentwurf und das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Orientierung bietet Paragraf 1 Absatz 19 Nr. 23a Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Dort heißt es: „Infrastruktur-Projektgesellschaften sind Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung gegründet wurden, um dem Funktionieren des Gemeinwesens dienende Einrichtungen, Anlagen, Bauwerke oder jeweils Teile davon zu errichten, zu sanieren, zu betreiben oder zu bewirtschaften.“

Das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) definiert in Paragraf 2 Absatz 10 kritische Infrastrukturen als „Einrichtungen, Anlagen oder Teile davon, die den Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen sowie Siedlungsabfallentsorgung angehören und von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden.“ Die Bafin nutzt diese Definition zur Auslegung von Paragraf 1 Absatz 19 Nr. 23a KAGB.

Umsetzung braucht Zeit

Was bedeutet die Neuregelung für Investoren und den Markt für Infrastrukturinvestments? Durch die AnlV regulierte Anleger können mehr Kapital in Infrastrukturprojekte und -unternehmen stecken. Zudem könnten sie bestehende Infrastrukturinvestments in die neue Quote verlagern und die frei gewordenen Quoten anders nutzen – oder sogar Logistikimmobilien-Fonds aus der oft angespannten Immobilienquote in die Infrastruktur-Quote verschieben. Dank der höheren Risikoquote können sie auch renditeorientierter anlegen.

Viele Investoren werden diese Möglichkeiten nutzen – allerdings nicht kurzfristig. Die Vermögensaufteilung anzupassen braucht Zeit, zumal Kapital für entsprechende Investments vorhanden sein oder beschafft werden muss. Zudem unterliegen einige AnlV-regulierte Investoren der jeweiligen Landesaufsicht. Dabei ist zu prüfen, ob das Landesrecht entsprechende Verweise auf die AnlV enthält.

Hinzukommt ein aufwendiger Auswahlprozess bei illiquiden Investments wie Infrastruktur, der Monate dauern kann. Schließlich rufen Vermögensverwalter die geplante Investitionssumme meist nicht sofort ab, sondern über mehrere Jahre, da sie erst passende Projekte finden müssen.

Das heißt: Bis die neuen Möglichkeiten umfassend genutzt werden, dürften noch Monate oder Jahre vergehen.

Mischquoten der Anlageverordnung im Überblick

Welche Voraussetzungen/Bedingungen für die neue Infrastrukturquote gelten, ist derzeit noch offen
Durch die neue Infrastrukturquote steigt die Risikoquote von 35 auf 40 Prozent und bietet Investoren somit mehr Freiheit in der Kapitalanlage
1) Welche Voraussetzungen/Bedingungen für die neue Infrastrukturquote gelten, ist derzeit noch offen Quelle: Feri

Eltif-Reform bringt Kapital

Um mehr Geld in Infrastrukturinvestitionen zu lenken, hat der Gesetzgeber auch die Eltif-Verordnung reformiert. Der European Long-Term Investment Fund, kurz Eltif, entstand 2015 auf europäischer Ebene, um Kapital von institutionellen und privaten Anlegern in die privaten Märkte zu leiten – auch für Infrastrukturausbau. Wegen strenger Vorschriften verbreiteten sich Eltifs jedoch nur langsam. Anfang 2024 trat daher die überarbeitete Eltif-2.0-Verordnung in Kraft. Die technischen Durchführungsstandards wurden im Oktober 2024 fertiggestellt. Dadurch bietet das Vehikel jetzt mehr Flexibilität. Die reformierten Eltifs richten sich zwar vor allem an Privatanleger, können aber auch für institutionelle Investoren interessant sein.

Eine stärkere Konkurrenz zwischen beiden Anlegergruppen droht nicht: Der enorme Kapitalbedarf im Infrastrukturbereich bietet genug Anlagemöglichkeiten. Institutionelle Investoren dürften jedoch im Vorteil sein, weil sie größere Summen einsetzen können und deshalb für Asset Manager attraktiver sind.

Stabile Erträge mit Inflationsschutz

Unabhängig vom Anlegertyp eignen sich Infrastrukturinvestments grundsätzlich gut für ein Portfolio. Es handelt sich um illiquide und sehr langfristige Investments mit Laufzeiten von meist mehr als zehn Jahren. Dank regulatorischer Vorgaben und langfristiger Verträge bieten sie gut vorhersehbare Kapitalrückflüsse – oft mit eingebautem Inflationsschutz. Dazu kommen eine hohe Widerstandsfähigkeit und geringe Schwankungen. Dennoch sollten Investoren über ein angemessenes Risikomanagement beziehungsweise entsprechendes Know-how für diese illiquide Anlageklasse verfügen.

Innerhalb der Anlageklasse finden Investoren viele Möglichkeiten mit unterschiedlichen Risiko-Rendite-Profilen. Dies erlaubt eine breite Streuung über Bereiche wie Energie und Technologien für Energiewende, Versorger, Transport und Telekommunikation oder digitale Infrastruktur.

Mit der neuen Infrastrukturquote und der Eltif-Reform setzt der Gesetzgeber wichtige Impulse für Infrastrukturinvestitionen – eine Gelegenheit für AnlV-regulierte Investoren und ein langfristiger Gewinn für den Wirtschaftsstandort Deutschland.


Über die Autoren:

Aristid Neuburger ist seit 2015 Vorsitzender des Ausschusses Investment der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Er leitete bis 2022 als Geschäftsführer das aktuarielle Beratungsunternehmen Beltios und war Vorstandsmitglied der MSG Gruppe. Seit 2023 engagiert er sich in verschiedenen Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten und führt das Projekt Denk Invest der DAV.

Marcus Burkert leitet als Bereichsvorstand das Institutional Consulting bei Feri. Er berät Versorgungswerke, Unternehmen, kirchliche Investoren und Stiftungen zu Asset-Liability- und Risikomanagement. Zudem verfügt er über umfassende Erfahrung in der Strukturierung von Kapitalanlagen und ist Sachverständiger für die betriebliche Altersvorsorge.

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