Teil 2 Infrastruktur in Deutschland: Status quo und Ausblick – Zugangswege im Fokus

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ELTIF-Fonds sind mit einer Reihe von Verbraucherschutz-Regeln ausgestattet, die die Relevanz für private Investoren begründen. Sie müssen im Heimatland eine Autorisierung beantragen und Informationen für Investoren bereitstellen. Sie eignen sich daher im Regelfall nur als Investitionsobjekt, wenn die Investoren sicher sind, dass sie das Kapital bis zum Ende der Laufzeit nicht benötigen, was die Investitionsrestriktion für kleinere Anleger begründet. Andererseits bietet die langfristige Natur von Eltif-Investitionen die Möglichkeit eine Illiquiditätsprämie zu erhalten. In den ersten Jahren fiel die Resonanz sehr verhalten aus.

Fünf Jahre nach Einführung, startete die EU-Kommission im Oktober 2020 die dreimonatige Konsultation zu einer Eltif-Review. Hierbei sollte analysiert werden wie gut die Verordnung funktioniert und wie sie zu einer europäischen Kapitalmarktunion und nachhaltigem, integrativen Wachstum beiträgt. 

Zuletzt stieg die Zahl der Eltifs an, von lediglich 25 im Juni 2020 auf 67 Eltifs im Januar 2022. Binnen 1,5 Jahren war somit eine Steigerung um 168 Prozent zu verzeichnen. ELTIFs sind nach wie vor nur in 4 Ländern beheimatet, wobei die Entwicklung in Luxemburg mit mittlerweile 36 besonders positiv ist. Auch werden ELTIFs mittlerweile in 20 Ländern vertrieben.

Anzahl der ELTIFs nach Land der Registrierung, Januar 2022. Quelle: ESMA.

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Anzahl der ELTIFs die in jeweiligem Land vertrieben werden, Januar 2022. Quelle: ESMA.

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Momentan läuft noch bis 21. März 2022 die Frist für Rückmeldungen auf den Vorschlagsentwurf durch die Kommission. Bis voraussichtlich Ende 2022 stehen Konsultation in Rat und Parlament an und voraussichtlich Anfang 2023 eine Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Es wird eine Flexibilisierung der Anlagemöglichkeiten mit Vereinfachung von Eignungsprüfungen zur Senkung administrativer Kosten und eine Klarstellung rechtlicher Definitionen diskutiert. Auch steht eine Zulassung von Co-Investments und Verringerung von Mindestinvestments für Kleinanleger im Raum. Weitere zukünftige Änderungen, die sich ergeben können und die Attraktivität des ELTIF steigern werden, sind stärkere Differenzierungen zwischen Kleinanlegern und professionellen Investoren bezüglich Konzentrationsgrenzen.

Über den Gastautor:
Florian Bucher ist Referent beim Bundesverband für Alternative Investments (BAI). Weitere Stationen von ihm waren beim Schweizer Beratungsunternehmen Egon Zehnder und im Rahmen seines Studiums beim unabhängigen Forschungsinstitut IZA.

Die ganze Informationsbroschüre Infrastruktur des BAI finden Sie hier

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