Wegen hoher Inflation Pensionskassenvertreter fordern angepasstes Versicherungsaufsichtsgesetz

Hanne Borst

Hanne Borst: Leiterin der versicherungsmathematischen bAV-Beratung bei WTW: „Um die betriebliche Altersversorgung im Wege der Pensionskassen nicht über Gebühr zu belasten, sollte genau geprüft werden, welche regulatorischen Anforderungen auf welche Weise zu einer substanziellen und verlässlichen bAV beitragen.“ Foto: WTW

Laut einer Umfrage von Willis Towers Watson (WTW), welche im Rahmen des Pensionskassentags des Risikomanagement-, Versicherungsmakler- und Beratungsunternehmens stattfand, wird der Gestaltungsspielraum innerhalb des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) angesichts des aktuellen Hoch-Inflationsszenarios nur von 50 Prozent der Unternehmenspensionskassen als ausreichend bewertet.

Für ein Fünftel ist der Handlungsspielraum vor dem Hintergrund der steigenden Inflation nicht ausreichend. Die künftige Entwicklung des Zinsniveaus beurteilen die Pensionskassenvertreter durchwachsen: Gut die Hälfte erwartet einen deutlichen Zinsanstieg, knapp ein Drittel rechnet damit, dass sich die Zinsen auf dem aktuellen Niveau stabilisieren.

Pensionskassenvertreter fordern angepasstes Aufsichtsrecht für die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)

„Pensionskassen bieten seit vielen Jahrzehnten und für viele Millionen Menschen eine verlässliche Altersvorsorge. Jedoch sind die regulatorischen Anforderungen in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Um die betriebliche Altersversorgung im Wege der Pensionskassen nicht über Gebühr zu belasten, sollte genau geprüft werden, welche regulatorischen Anforderungen auf welche Weise zu einer substanziellen und verlässlichen bAV beitragen. Daher fordern Pensionskassenvertreter zu Recht regulatorische Anpassungen“, so Hanne Borst, Leiterin der versicherungsmathematischen bAV-Beratung bei WTW.

 

 

 

Inflationssorgen drängender für Arbeitgeber als für Pensionskassen

Der aktuelle Anstieg der Inflation stellt laut Umfrage für ein Drittel der Pensionskassen zunächst kein drängendes Problem dar – sei es, weil ihr Tarif für die Leistungsempfänger anstelle eines Inflationsausgleichs eine Überschlussbeteiligung vorsieht, oder weil das Trägerunternehmen etwaige Rentenanpassungen oder beispielsweise auch gestiegene Betriebskosten finanziert. Die Hälfte der Pensionskassenvertreter berichtet, dass ihr Gestaltungsspielraum im Hinblick auf die hohe Inflation ausreiche. Allerdings sieht sich ein Fünftel hier laut Umfrage nicht ausreichend aufgestellt.

Am Pensionskassentag 2022 unter dem Motto „Pensionskassen 2022 – Traditioneller Durchführungsweg im Wandel“ nahmen rund 30 Pensionskassenvertreter und Fachexperten teil. 

Erfahren Sie mehr unter wtwco.com/de-de.

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