Ohne Plan droht Existenzgefährdung
Sollte eine Aufsichtsbehörde auf die Idee kommen, dass ein Vorstand seine Pflicht zum Kapitalerhalt durch Nichts-Tun verletzt hat, indem er Negativzinsen und Inflation tatenlos hingenommen hat, ist gegebenenfalls auch die Gemeinnützigkeit der Stiftung als solches in Gefahr. Es wäre auch fahrlässig naiv zu glauben, dass Aufsichten und Finanzämter sich eines Austausches enthielten.
Diese Punkte sind, alle einzeln für sich, alles andere als trivial: Bezieht ein Vorstand die Gremienkollegen in seine Entscheidung mit ein, verteilt sich die Verantwortung auf alle Gremienmitglieder. Gleichzeitig kann das zu endlosen Diskussionen und Lähmungserscheinungen in der Entscheidungsfindung führen. Zudem bietet das einzelnen Mitgliedern eine zusätzliche Chance, ihre Hidden Agenda zu platzieren.
Die Konsequenzen einer Falschanlage oder einer unterlassenen beziehungsweise nachlässigen Dokumentation können nicht nur die oben beschriebenen sein, es geht ja weiter: eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit kann ja auch rückwirkend ausgesprochen werden, also zum Beispiel für die vergangenen fünf Jahre. Damit verlieren unter anderem alle ausgestellten Zuwendungsbescheinigungen ihre steuersenkende Wirkung, und der Vorstand wird auch für den Steuerschaden ihrer Förderer persönlich haften. Das kommt zum eigentlichen Vermögensschaden noch hinzu. Hier darf es kein Angsthasen-Spiel geben.
Fehlendes Fachwissen ist hier auch keine Ausrede: Es gibt Berater, die interessenkonfliktfrei Vorstände als Entscheidungsträger befähigen können, eine Sprache zu finden, die ihre Bedürfnisse formuliert, Ziele zu finden und zu prüfen, und die richtigen Allokationen zu treffen.
Wie kann das in Einzelnen aussehen? Nehmen wir zum Beispiel die ESG-Kriterien. Davon ausgehend, dass viele sogenannte Nachhaltigkeits-ETFs global positioniert sind, haben wir, zusätzlich zum Kursrisiko, auch noch ein Währungsrisiko, weil ein großer Teil der im ETF investierten Werte in US-Dollar notieren. Dass man bei der Kapitalanlage zu jedem Zeitpunkt eine stringente Strategie hatte, die sinnstiftend viele Gremienmitglieder (zum Beispiel der dreiköpfige Vorstand) auch einstimmig und in jeder Phase der Entscheidungsfindung (!!!) mitgetragen hat, bedarf einer stringenten und strukturierten Verschriftlichung.
Digitalisierungsschub durch die Krise
Die durch die aktuelle zivilgesellschaftliche Krise angeheizte Unsicherheitslage birgt aber auch ganz konkrete Vorteile, denn die digitalen zeit- und ortsunabhängigen Befähigungs-/Bildungs-Angebote sprießen wie Pilze aus dem Boden. Digitale Ring-Vorlesungen, volldigitale Zertifizierungsprogramme sind schon heute verfügbar. Ob an freien Hochschulen oder über die Kooperation mit Interessensverbänden, ist auch hier das Spektrum von kostenlosen bis hin zu kostenpflichtigen ganzen Studiengängen mit Bachelor- oder Masterabschluss verfügbar – was Ihnen dank Digitalisierungsschub gemein ist, ist die Niederschwelligkeit der Kontaktaufnahme und weiteren Kommunikation.
Disruption kann auch hier, bei allem aktuellen Krisenbewältigungsdruck, einmal positive Auswirkungen haben. Befähigen Sie sich, dokumentieren Sie, es lohnt sich für den Dritten Sektor und ganz nebenbei auch für Sie selbst.
Über die Autoren:
Stefan R. Haake ist Beirat und Co-Gründer des Family Office Pariter Fortis. Er verfügt neben seiner 25-jährigen Finanzmarkt-Expertise über fundierte Erfahrung als Stiftungsvorstand, der Beratung von Stiftern, Unternehmen und höchstvermögenden Privatpersonen. Als Mitglied des Advisory Boards der Cusanus Hochschule für Gesellschaftsgestaltung (CHG) und Gründer des Stiftersalons ist er dem Dritten Sektor sehr verbunden.
Ferenc von Kacsóh ist Mitbegründer und Prokurist des Family Office Pariter Fortis. Der Stiftungsmanager (EBS) und erfahrene Unternehmerberater koordiniert die Projekte der Themenbereiche Kapitalvermittlung, Hotels, Immobilien, Stiftungen und Consulting. Zugleich ist er als Unternehmer-Coach tätig und Teil des Advisory Board Institutional Development der Cusanus Hochschule für Gesellschaftsgestaltung.
