Energieeffizienz Wie sich Immobilien-Asset-Manager auf die Mobilitätswende vorbereiten

Katja Dobberow, Fabian Pirzer, Jan Kiesel und Boris Scholtka (von links)

Katja Dobberow, Fabian Pirzer, Jan Kiesel und Boris Scholtka (von links): Die Gastautoren von EY klären wichtige Fragen zur energieeffizienten Gestaltung von Immobilien. Foto: EY

Energieeffizienz im Immobiliensektor ist heutzutage nicht nur ein Megatrend, sondern durch regulatorische Maßnahmen sowohl für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zwingend erforderlich. Im Lichte der aktuellen Wirtschaftskrise und den damit verbundenen Preisexplosionen bei fossilen Brennstoffen, allen voran Gas, rückt das Thema Energieeffizienz für institutionelle Investoren noch stärker in den Mittelpunkt.

Dabei beinhaltet der Großteil (mehr als 85 Prozent) des deutschen Immobilienbestands Gebäude, die vor mehr als 20 Jahren errichtet wurden und somit größtenteils nicht energieeffizient sind. Betrachtet man die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), sind circa 75 Prozent aller Immobilien nicht energieeffizient. Im Jahr 2021 verursachte der Immobiliensektor betriebsbedingt allein in Deutschland 125 Millionen Tonnen an CO2-Emissionen. Das entspricht 16 Prozent der Gesamt-Emissionen in Deutschland.

Die EU wiederum hat jedoch in ihrem Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 das Emissionsminderungsziel von mindestens 55 Prozent für alle EU-Länder bis 2030 festgesetzt. Um das zu erreichen, müssen die Treibhausgasemissionen von Gebäuden um 60 Prozent und der Energieverbrauch für Heizung und Kühlung um durchschnittlich 18 Prozent gesenkt werden. Deutschland geht mit dem überarbeiteten Klimaschutzgesetz (KSG) sogar über die EU-Vorgaben hinaus und gibt ein Gesamtminderungsziel von mindestens 65 Prozent aus.

Darum führt kein Weg an der Sanierung von Bestandsgebäuden vorbei

Noch steckt immenses Potenzial für Energieeinsparungen und somit Energieeffizienz im Gebäudebestand – sowohl für Wohn- und Nichtwohngebäude. In Deutschland wurden fast zwei Drittel der Wohngebäude vor 1979 gebaut und stammen damit überwiegend aus einer Zeit, als es fast noch keine regulatorischen Anforderungen an den Energieverbrauch von Gebäuden gab. Die erste Wärmeschutzverordnung trat im Jahr 1977 in Kraft. Das zeigt, dass kein Weg daran vorbeiführt, Bestandsimmobilien umfassend und intelligent zu sanieren.

 

 

Die energetische Sanierung ist auch Teil der Gebäudestrategie der Bundesregierung. Die jüngste Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) stellt weitere Anforderungen an energetische Sanierungen und Herausforderungen für Gebäudeeigentümer dar. Auch der regulatorische Rahmen hat sich mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) erweitert. Das GEIG regelt seit 18. März 2021 die Errichtung von und die Ausstattung mit der vorbereitenden Leitungs- und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität.

Bei neuen Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss demnach jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden (gemäß § 6 GEIG). Beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen ist jeder dritte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten. Zusätzlich ist in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten (gemäß § 7 GEIG).