IKB Deutsche Industriebank In zinsarmen Zeiten rücken Nachranganleihen ins Blickfeld

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Wer sich ernsthaft mit einem Erwerb der Tier-1-Nachranganleihen beschäftigt, spekuliert darauf, dass die IKB trotz der aktuell angespannten Situation den Weg zurück zu hoher Ertragskraft schaffen wird. Das nominale Volumen kann theoretisch wieder zugeschrieben werden. Dies setzt allerdings voraus, dass die IKB die Verluste der vergangenen Jahre kompensiert, um eine Zuschreibung durchführen zu dürfen.

Ein solches Szenario scheint eher unrealistisch, wenn man berücksichtigt, dass die für die IKB wichtige Zinsmarge tendenziell weiter erodiert. Hinzu kommt, dass das von der IKB aktuell vorangetriebene Geschäft der selektiven Kreditvergabe mit spürbaren Kapitalunterlegungspflichten in einem konjunkturell angespannten Umfeld keine nachhaltige Wachstumsperspektive entwickelt.

Leider hat die IKB keine Anleihen besserer Bonität ausstehen, die problemlos handelbar sind. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die IKB seit 2011 nicht mehr von den relevanten Rating-Agenturen bewertet und demgemäß als Non-rated-Titel geführt wird. Dies muss kein K.-o.-Kriterium für eine Investition sein, gleichwohl führt das fehlende Rating zu einem spürbar geringeren Handelsvolumen, da viele institutionelle Anleger ungeratete Titel nicht erwerben dürfen. 

Mögliche Anlagealternative

Eine Anlagealternative könnte die Anfang 2018 neu emittierte Tier-2-Nachranganleihe sein. Kuponzahlungen sind bei dieser Anleihe zwar auch von der Ertragslage abhängig. Allerdings werden im Falle eines Falles ausgefallene Kuponzahlungen bei Aufholung der Verluste rückwirkend nachgezahlt.

Die Bank hat durch die erfolgreiche Emission der neuen Anleihe im vergangenen Jahr deutlich gezeigt, dass sie trotz des aus Kostengründen eingestellten Ratings in der Lage ist, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren. Die Anleihe verfügt über einen Kupon von 4 Prozent und wird aktuell zu Kursen bei knapp über 98 Prozent gehandelt. Die Einstandsrendite beläuft sich also auf etwa 4,55 Prozent auf den nächsten Kündigungstermin am 31. Januar 2023.

Um beurteilen zu können, ob der Titel interessant ist, muss zunächst die Frage beantwortet werden, ob die Bank bis zum Kündigungstermin im Jahr 2023 beziehungsweise spätestens zur Fälligkeit im Jahr 2028 in der Lage sein wird, ihren Leistungspflichten nachzukommen. Konkret: Wenn wir davon ausgehen, dass die Bank ohne Insolvenz bis 2028 fortbestehen wird, kann man sich bei einer Anlage gut 4 Prozent Zinsertrag sichern.

Insofern ist hier vorerst nicht darauf abzustellen, wann sie wieder spürbare Gewinne erwirtschaften wird. Berücksichtigt man, dass die IKB für das Geschäftsjahr 2019/2020 leicht steigende Erträge aus Zins- und Provisionsüberschuss erwartet und auch von leicht sinkenden Verwaltungskosten ausgeht, so ist dies ein gutes Zeichen.