Haftungsdach oder Selbstständigkeit Die seltene Gattung der Honorar-Anlageberater – und ihre Unterarten

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Auch Frank Hofmann berät nach den Regeln eines Honorar-Anlageberaters, auch Hofmann will sich im Wettbewerb abgrenzen, betrachtet die Honorar-Anlageberatung als „persönliche Unabhängigkeitserklärung“. Und auch er glaubt, dass Beratung gegen Honorar nicht nur für größere Vermögen passen: „Sowohl für die Honorarberatung als auch die Provisionsberatung fallen unter dem Strich Kosten an. Stehen diese Kosten in einem ungünstigen Verhältnis zur Anlagesumme lohnt sich für den Kunden weder das eine noch das andere.“ Eine exakte Grenzziehung sei jedoch schwierig. Er verbindet wie Luu mit Provisionen Interessenskonflikte. Angreifbar könnten auch Honorarvereinbarungen sein, die „normale“ Vermögensverwalter ohne Lizenz als Honorar-Anlageberater mit ihren Kunden treffen: „Oft wird neben der Bestandsprovision zusätzlich eine Service-Fee beim Kunden abgerechnet. Die Hintertür zur Provision bleibt ohne verbindliches Bekenntnis zur Honorar-Anlageberatung immer offen und der Berater kann in Konflikt mit den Kundeninteressen geraten.“ Er selbst müsse diesen inneren Konflikt nicht austragen – das wirke sich positiv auf die Kundenbeziehung aus. 

Zwei Modelle für die gleiche Beratung

Trotzdem unterscheiden sich Hofmann und Luu. Denn während Luu mit einer eigenen Lizenz für seine Profide Vermögensverwaltung berät, ist Hofmann mit seiner Firma Vermögensplanung Hofmann gebundener Vermittler der NFS Netfonds Financial Services. Das Haftungsdach wiederum taucht im Register der Bafin unter den Honorar-Anlageberatern auf. Zwar arbeitet das Unternehmen auch mit gebundenen Vermittlern zusammen, die nicht nur Honorar-Anlageberatung anbieten, dafür muss das Haftungsdach aber Vorgaben der Bafin befolgen. Denn die Aufsichtsbehörde legt fest: Falls ein Unternehmen nicht ausschließlich Honor-Anlageberatung erbringt, muss es sie organisatorisch, funktional und auch personell von der herkömmlichen Anlageberatung trennen. „Diese Trennung gewährleistet, dass die Honorar-Anlageberatung unabhängig erbracht und nicht von der provisionsgestützten Anlageberatung beeinflusst wird“, führt die Bafin aus.

Frank Hofmann
© Vermögensplanung Hofmann

Dass Hofmann den Schritt unter ein Haftungsdach gegangen ist, anstatt wie Luu eine eigene Erlaubnis zu beantragen, war für ihn eine betriebswirtschaftliche „Make or buy“-Überlegung: „Meine Kernkompetenzen liegen in der Finanzplanung sowie der anschließenden Vermögensausrichtung und Betreuung. Alles, was nicht zu meinen Kernkompetenzen zählt, versuche ich auszulagern.“ Die regulatorischen oder technische Voraussetzungen stellt für ihn NFS Netfonds Financial Services sicher. So könne er sich vollkommen auf seine Kunden konzentrieren. „Hierfür muss ich kein klassischer Finanzdienstleister mit eigener Erlaubnis sein, solange ich Regulatorik und IT wirtschaftlich sinnvoll auf ein Haftungsdach auslagern kann und meine Unabhängigkeit gewahrt bleibt“, erklärt Hofmann. Würden Honorar-Anlageberater wie sein Haftungsdach gegen die „besonderen Wohlverhaltens- und Organisationspflichten für die Honorar-Anlageberatung“ verstoßen, kann die Bafin die jeweiligen Unternehmen aus dem Register löschen – die die gesetzlich geschützte Bezeichnung dann nicht mehr verwenden dürfen. 

 

Ganz glücklich sind aber weder Luu noch Hofmann mit der Gesetzgebung. Luu berichtet: „Die Gesetzeslage ist hier in manchen Punkten nicht so konkret. Mein Wirtschaftsprüfer war anfangs etwas ratlos, wie er unsere Gesellschaft hier prüft.“ So wünscht er sich etwa eine Checkliste der Bafin, die ihm die Arbeit erleichtern könnte. Hofmann verweist auch auf die Endanleger, die die Unterschiede zwischen den zulässigen Beratungsmodellen nur schwer erkenn können: „Provisionsberater haben verständlicherweise wenig Interesse an einer offensiven Aufklärung zum Thema Honorarberatung, daher bleibt die Aufklärungsarbeit zwangsläufig an den Honorarberatern hängen.“ Angesichts der geringen Anzahl an Honorar-Anlageberatern könne man das Thema aber nur schwer in der Breite erklären.