Honorar- oder Provisionsmodell? „Unabhängige Beratung wird sich durchsetzen“

Karl Matthäus Schmidt, Vorstandschef der auf Honorarberatung spezialisierten Quirin Bank in Berlin

Karl Matthäus Schmidt, Vorstandschef der auf Honorarberatung spezialisierten Quirin Bank in Berlin Foto: Quirin Bank

private banking magazin: Das Honoraranlageberatungsgesetz feiert seinen ersten Geburtstag. Können Sie eine erste Bilanz ziehen?

Karl Matthäus Schmidt: Das Honoraranlageberatungsgesetz war ein wichtiger Schritt, um den Boden für die Honorarberatung in Deutschland zu bereiten. Das Gesetz stärkt die unabhängige Finanzberatung. Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass das Gesetz in einigen wichtigen Punkten zu kurz greift.

Welche wären das?

Schmidt: Nach wie vor umfasst die Honorarberatung keine Versicherungen – für Anleger, die sich ganzheitlich unabhängig beraten lassen möchten, ist das schwer nachvollziehbar. Wir begrüßen jedoch die Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, auch bei der Vermittlung von Versicherungen die Honorarberatung gesetzlich zu verankern.

Zudem sind für Anleger Honorare weiterhin nicht steuerlich absetzbar, was ein großer Nachteil für die Honorarberatung ist. Die steuerliche Gleichstellung von Honoraren und Provisionen ist zwingend zu regeln. Heute wirken sich Provisionen steuermindernd auf die Abgeltungssteuer aus, Honorare dagegen nicht.

Können Sie den Unterschied in den Kosten beziffern?

Schmidt: Das kommt natürlich auf den Anlagehorizont an. Aber wenn wir annehmen, dass die 100.000 Euro über zehn Jahre angelegt werden, kann, je nach Marktentwicklung, ein Mehrertrag von 15.000 Euro durchaus drin sein. Der Kostenvorteil in der Honorarberatung liegt zum einen im konsequenten Einsatz  kostengünstiger Produkte, wie etwa ETFs.

Zum anderen lässt sich die Quirin Bank mit einer transparenten monatlichen Gebühr vergüten und reicht im Gegenzug alle anfallenden Provisionen eins zu eins an den Kunden weiter. In der Vermögensverwaltung etwa werden 0,8 Prozent vom verwalteten Vermögen plus eine Beteiligung von 0,15 Prozent auf den Anlageerfolg berechnet.

Zum Vergleich: Während herkömmliche Banken den Kunden oft mit 3 Prozent und mehr an Kosten belasten, ist es bei unserer Honorarberatung die Hälfte oder weniger. Unterm Strich bleibt für den Kunden ein deutliches Mehr an Rendite. Honorarberatung ist daher nicht nur günstig sondern auch gut. Schließlich steht dahinter eine klar definierte, auf die Lebenssituation des Kunden zugeschnittene Leistung und nicht etwa ein Produktverkauf.

Sind mit Honorarberatung tatsächlich Interessenkonflikte aus der Welt geschafft?

Schmidt: Honorarberatung steht für unabhängige Beratung – ein echter Honorarberater kehrt sämtliche Provisionen, die Produktgeber für die Vermittlung eines Produktes zahlen, an den Anleger aus. Dadurch wird der Interessenkonflikt aufgelöst, dass ein Berater vor allem die Produkte verkauft, für die er eine hohe Provision vom Produktgeber gezahlt bekommt.

Wer seinen Blick unverstellt von solchen Verlockungen dem Anleger zuwendet, hat eine gute Basis für eine Beratung geschaffen, die sich an den wirklichen Bedürfnissen des Anlegers ausrichtet.

Sehen Sie Ansätze, dass die Ungleichheit vom Gesetzgeber angegangen wird?

Schmidt: Was das Steuerthema angeht, sind uns bislang keine Pläne zur Verbesserung der Situation bekannt. Im Hinblick auf eine Ausdehnung der Honorarberatung auf andere Anlage- und Vorsorgethemen sehen wir durchaus den Willen zur Veränderung. So ist beispielsweise am 15. Juli im Rahmen des vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie auch die Honorarberatung im Bereich Immobilien verankert worden.