Höhere Kapitalertragssteuer in Österreich Wie Versicherungslösungen Steuern sparen können

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Flexibel und transparent

Wer denkt, Versicherungen würden über ein unflexibles Veranlagungskonzept verfügen, der irrt. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, Fonds aus einer nach Qualitätskriterien zusammengestellten Fondsliste auszuwählen. Innovative Fondslösungen bieten Vermögensverwaltungen innerhalb einer Fondshülle ab, das bedeutet es kann der Steuervorteil innerhalb eines Fonds gepaart mit dem Steuervorteil der Versicherung genutzt werden.

Darüber hinaus, können erstklassige vermögensverwaltende Fondsstrategien in den unterschiedlichen Ausprägungen von konservativ bis dynamisch gewählt werden. Innerhalb des weiten Anlagespektrums kann flexibel auf die Veranlagungswünsche des Kunden eingegangen werden.
Es kann auch die einmal gewählte Strategie zu jedem Zeitpunkt verändert werden, dies in erster Linie kosten- und steuerfrei.

Mit Versicherungen wird nicht selten eine hohe Kostenbelastung verbunden. Eine Private Banking-Versicherungslösung punktet mit einer schlanken Kostenstruktur, die nicht mit herkömmlichen Versicherungslösungen vergleichbar ist.

Vielfach sind es lediglich die gewohnten Gebühren des Vermögensverwalters zuzüglich der Risikokosten und der Vermögensverwaltungsgebühr, die im Marktvergleich ebenfalls gering gehalten sind (0,3 Prozent im Vergleich zum Markt von rund ein Prozent).

Nachdem Versicherungen sowie Vermögensverwalter angehalten sind die Kostenstruktur dem Kunden offen zu legen, ist dies ein Bestandteil in den Antragsunterlagen. Dem Kunden wird jeglicher Kostenpunkt erläutert, der umfangreichen Transparenzverpflichtung wird vollumfänglich nachgekommen.

Österreichs Stiftungen als Profiteure

Vor dem Hintergrund des langfristigen Veranlagungshorizonts einer Stiftung und dem Steuervorteil, der auch in der Stiftung genutzt werden kann, macht eine Versicherungslösung gegen Einmalerlag ebenfalls Sinn.

Die steuerlichen Vorteile der Stiftung wurden durch mehrere Akte des Gesetzgebers ebenfalls nach und nach reduziert. So wurde zuletzt 2011 der Steuerthesaurierungseffekt innerhalb der Stiftung durch die Anhebung der Zwischensteuer bei Kapitalvermögen auf 25 Prozent de facto abgeschafft. Dadurch kann die Stiftung die Besteuerung von Zinsen und den Wertzuwachs nicht erst auf den Zeitpunkt der Ausschüttung an die Begünstigten verschieben, sondern wird sogleich steuerpflichtig.

Packt man das langfristige gebundene Kapitalanlagevermögen jedoch in eine Versicherungslösung, sind unmittelbar 4 Prozent Versicherungssteuer fällig, jedoch innerhalb der Versicherungslösungen ist die Fondsveranlagung zwischensteuerfrei. Wird gewechselt, fällt ebenfalls keine Zwischensteuer an. Dadurch kann sich für eine Stiftung ebenfalls ein Steuerspareffekt ergeben.

Die österreichische Stiftung ist Versicherungsnehmer und der Stiftungsvorstand oder der Begünstigte ist die versicherte Person. Nach 10 oder 15 Jahre steuerlicher Behaltefrist kann die Versicherungsleistung ins Stiftungsvermögen steuerfrei vereinnahmt werden. Aus dem Stiftungsvermögen kann es an die Begünstigten zugewendet werden und ist dort mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer zu versteuern.

Auch in der Stiftung kann so der 2011 abgeschaffte Vorteil der Thesaurierung der Kapitalerträge durch den Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung weiter geltend gemacht werden. Insofern sollten sich Stiftungsvorstände die Möglichkeiten die hier eine fondsgebundene Lebensversicherung bietet genauer ansehen.

Nachfolgegestaltung und Rententafelgarantie

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist nicht nur aus Sicht des Steuervorteils wert näher betrachtet zu werden. Mit ihr können auch weitere Aspekte kombiniert werden, die keine andere Veranlagungsform bereitstellt.

An dieser Stelle kann der Einsatz der Lebensversicherung als Instrument der Vermögensnachfolge genannt werden. Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person können unterschiedlich gewählt werden.

Hier kann beispielsweise der Vater Versicherungsnehmer sein und der Sohn versicherte Person. Für den Fall des Ablebens des Versicherungsnehmers geht der Vertrag mittels letztwilliger Verfügung auf den Sohn über. Die Versicherung steht zur sofortigen Liquidität zur Verfügung.

Ein langwieriges Verlassenschaftsverfahren muss in diesem Fall nicht abgewartet werden. Ebenfalls kann durch den Einsatz eines Begünstigten bei Fälligkeit, eine Person mit einer Versicherungsleistung versorgt werden. Diese Leistung steht dem Begünstigten unmittelbar zur Verfügung und geht an der Verlassenschaft vorbei. Pflichtteilsansprüche können dadurch jedoch nicht umgangen werden.

Möchte man seinem Kind eine Rententafel jüngeren Alters garantieren, so kann das ebenfalls mit einem fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrag erfolgen. Private Banking-Versicherungslösungen bieten hier interessante Kombinationsmöglichkeiten.

Eine ältere Rententafel kann im Fall der Inanspruchnahme einer Zusatzpension zu einer höheren Rentenleistung führen. Vor dem Hintergrund einer sinkenden staatlichen Versorgungsleistung ein Aspekt dem Beachtung geschenkt werden sollte.

Fazit

Es ist nur legitim, dass Österreichs Privatanleger in Anbetracht der gestiegenen Kapitalertragssteuerbelastung auf alternative Veranlagungsvarianten, welche steuerlich interessant sind, zurückgreifen.

Österreichs Steuerreform sieht die Anhebung der Kapitalertragsteuer auf 27,5 Prozent vor. Vor diesem Hintergrund gewinnen Versicherungen aus Sicht einer steuerschonenden Veranlagung weiter an Attraktivität. Grundsätzlich bietet eine qualitativ hochwertige Wertpapierveranlagung die Möglichkeit Erträge bei gleichzeitiger Fungibilität des Vermögens zu erzielen.

Bei einem Veranlagungshorizont von 15 Jahren ‒ der speziell bei Aktieninvestments vorteilhaft ist ‒ sollte jedoch durchaus eine Private Banking-Versicherungslösungen angedacht werden. Zwar sind bei der fondsgebundenen Lebensversicherung die 4 Prozentige Versicherungssteuer zu Beginn zu beachten, jedoch ist nach Ablauf von 15 Jahren die Auszahlung steuerfrei.

Bei einer Direktveranlagung hingegen müssen die Wertzuwächse versteuert werden und bei Fondswechsel fallen, entgegen einer Versicherungslösung, erneut Kosten an.

Ebenfalls kann eine Versicherungslösung für eine Stiftung einen Steuervorteil in der Ersparnis der Zwischensteuer bieten. Passt die Versicherungslösung in das Gesamtkonzept der Stiftung, kann ein entsprechender zusätzlicher steuerlicher und wirtschaftlicher Nutzen erzielt werden.

Verbunden mit weiteren Vorteilen, wie die Regelung eines Teils der Nachfolge und die Garantie der Rententafel, kann die Versicherungslösung für einen Teil des Kapitals eine sinnvolle Ergänzung der Veranlagung sein.


Über die Autorin:
Doris Eichelburg ist Versicherungsspezialistin im Wealth Advisory der Schoellerbank in Salzburg. Die Österreicherin ist Certified Financial Planner und European Financial Advisor.

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