Verbraucherschützer schlagen seit Jahren Alarm wegen mangelhafter Risikoaufklärung des Unternehmens Prokon bei der Anlegerwerbung. Aktuell geht es um die Zukunftsplanung der Firma: Innerhalb der nächsten fünf Jahre sollen 10 Milliarden Euro an Investorengeldern eingeworben werden.
Welche Investitionen damit getätigt werden sollen, ist jedoch völlig unklar. Nicht einmal eine Kapitalflussrechnung bietet Prokon seinen Investoren an. Auf Anfrage von DASINVESTMENT.com, erklärte eine Unternehmenssprecherin nicht mehr mit Vetretern der Presse zu sprechen.
Es ist nicht das erste Mal, dass Prokon mit Verbraucherschützern aneinandergerät: Im September 2009 klagte die Verbraucherschutzzentrale Hamburg erfolgreich gegen das Itzehoer Unternehmen wegen unlauterer Werbung. Prokon warb schon damals mit Genussrechten für Anleger und bewarb die Beteiligungen in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Fernsehen als sichere Geldanlage. Das Unternehmen verwendet in der Werbung irreführende Begriffe, wie das Oberlandgericht Schleswig Holstein entschied: So werde mit „maximaler Flexibilität“ geworben – trotz einer Mindestlaufzeit der Beteiligungen von fünf Jahren.
Auf der Internetseite zeigt das sogenannte Genussrechtsmeter aktuell über 1,3 Milliarden Euro von knapp 70.000 Teilhabern an. Wenn alles gut geht, sollen die Anlegern zum Laufzeitende 8 Prozent Rendite erhalten.
Verbraucherschutz Harsche Kritik an Prokon
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