Gewerbsmäßiger Bandenbetrug Hanno Berger kann sich Cum-Ex-Verfahren kaum noch entziehen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Das Gericht wertet die Cum-Ex-Anklagepunkte gegen Steueranwalt Hanno Berger als gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Foto: imago images / Hartenfelser

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