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Fondsmanager-Interview Grüne Technologien: US-Wahlen als Showstopper?

Foto: Erste Asset Management

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Ist die Wahl zwischen Joe Biden und Donald Trump auch eine Schicksalswahl für die Zukunft des Clean-Technology-Sektors?

In gewisser Weise bestimmt. Donald Trump gilt als Skeptiker des Klimawandels und würde seine Schwerpunkte höchstwahrscheinlich in anderen Bereichen setzen. Bei Joe Biden hingegen steht der Klimaschutz ganz oben auf seiner Agenda. Er hat mit dem „Inflation Reduction Act“ ein umfangreiches Klimaschutzgesetz mit Steuererleichterungen und Subventionen für den gesamten Clean-Technology-Sektor in Kraft gesetzt, das nicht nur positive Auswirkungen für das Klima hat, sondern auch einen regelrechten Wirtschaftsboom zur Folge hatte.

Allein in den vergangenen Monaten wurden über 120 Milliarden US-Dollar neu im Bereich der erneuerbaren Energie und der Elektromobilität investiert und fast 120.000 neue Stellen geschaffen.
 

Wachstumsschub: Seit Einführung des „Inflation Reduction Act“ schnellten die Investitionen in den Clean-
Technology-Sektor um 120 Milliarden US-Dollar in die Höhe. Quelle: Bureau of Labor Statistics

 

Müsste eine Fortführung dieses Wirtschaftsbooms nicht auch im Interesse Donald Trumps sein?

Grundsätzlich ja. Tatsache ist aber auch, dass die Steuererleichterungen und Subventionen den amerikanischen Staat viel Geld kosten – bis 2030 womöglich rund 1,2 Billionen US-Dollar. Dieses Geld würde Donald Trump voraussichtlich lieber für andere Zwecke einsetzen.

 

Clemens Klein verantwortet
bei der Erste Asset Management
unter anderem den Umwelt-
Aktienfonds ERSTE GREEN INVEST

Würde ein Wahlsieg Donald Trumps somit die Zukunft grüner Technologien gefährden?

Das sehe ich aus mehreren Gründen nicht so negativ. Einerseits lassen sich bestehende Gesetze nicht so einfach von einem neuen Präsidenten rückgängig machen – das hat sich beispielsweise bei der versuchten Abschaffung von „Obamacare“ gezeigt. Dafür bräuchte es nicht nur einen Wahlsieg von Donald Trump, sondern auch einen Sieg der Republikaner im Senat und im Repräsentantenhaus. Diese „red wave“ gilt, aus heutiger Sicht, als ziemlich unwahrscheinlich.

Andererseits profitieren rote – also von Republikanern regierte – Bundesstaaten stärker vom „Inflation Reduction Act“ als blaue, von Demokraten regierte Bundesstaaten. Es wäre unklug, Politik gegen die eigene Klientel zu machen und den republikanisch regierten Bundesstaaten die positiven Effekte des „Inflation Reduction Acts“ vorzuenthalten.

 

Kann man ein so wichtiges Thema wie den Umweltschutz tatsächlich auf simple Parteipolitik reduzieren?

Nein, ganz und gar nicht. Dass Republikaner generell gegen und Demokraten für den Umweltschutz sind, lässt sich aus keinen Untersuchungen herauslesen. Ganz im Gegenteil: Klima-Maßnahmen finden über alle Parteigrenzen hinweg eine steigende Zustimmung in der US-amerikanischen Bevölkerung. Allein im vergangenen Jahr sind die Zustimmungswerte noch einmal deutlich nach oben gegangen.

Auch wenn man sich beispielsweise die jährliche Anzahl neuer Solaranlagen über verschiedene Regierungsperioden hinweg ansieht, ist kein Zusammenhang mit politischen Konstellationen zu erkennen. Die Werte gehen permanent nach oben – sowohl unter demokratischen Präsidenten wie Barack Obama oder James Biden als auch unter dem republikanischen Präsidenten Donald Trump. Klimaschutz ist also definitiv keine Frage der Parteizugehörigkeit.

 

Wurden die Börsenkurse der Clean-Technology-Aktien vorschnell in den Keller geschickt?

Ja, diesen Eindruck habe ich. Die Märkte haben meiner Meinung nach überreagiert und zu hohe negative Effekte in die Kurse eingepreist. Unternehmen wie der US-amerikanische Solarmodulhersteller „First Solar“ verfügen auf Jahre hinaus über volle Auftragsbücher und weisen ein äußerst attraktives Kurs-Gewinnverhältnis auf. Auch die Tatsache, dass die jüngst erfolgte Übernahme des deutschen Solar- und Windkraftunternehmens Encavis durch die Private-Equity-Gesellschaft KKR mit einem 55%igen Aufschlag erfolgte, zeigt, wie unterbewertet grüne Technologiewerte derzeit sind. Mit Blick auf die PEG-Ratio, also das Verhältnis von Bewertungen zu Gewinnwachstum, liegt im Cleantech-Sektor aktuell rund zwei Drittel unter dem Niveau am breiten Aktienmarkt.

 

Am Markt wird bald mit ersten Zinssenkungen gerechnet. Könnte das den Umweltaktien auf die Sprünge helfen?

Fallende Zinsen wären für vielen Unternehmen aus dem Umweltbereich natürlich ein willkommener Rückenwind. Was aber noch wichtiger ist: Wir erwarten uns eine deutliche Verbesserung bei der Profitabilität vieler Firmen. Bei Windkraft- und Solar-Betreibern dürften sich die Einnahmen durch bessere Abnahmeverträge deutlich erhöhen, während die Inputkosten für diese Unternehmen zuletzt gefallen sind. Der Zeitpunkt für einen Stimmungsaufschwung ist natürlich schwer einzuschätzen, aber mittel- bis langfristig sind wir sehr optimistisch gestimmt.

 

Und wie sieht es mit den Wachstumsaussichten bei grünen Technologien aus?

Ich bin weiterhin überzeugt davon, dass Unternehmen aus dem Cleantech-Bereich in den kommenden 10-20 Jahren stärker wachsen werden als die Gesamtwirtschaft. Und das aus einem einfachen Grund: Für den Kampf gegen den Klimawandel, aber auch die Energieautonomie, Stichwort: russisches Öl- oder Erdgas, brauchen wir diese neuen Technologien. Ohne grüner Energie und Lösungen z.B. in der Abfall- und Wasserwirtschaft oder beim Thema Mobilität wird das nicht funktionieren.

(Hinweis: Prognosen sind kein zuverlässiger Indikator für künftige Wertentwicklungen).

 

Wie decken Sie das Thema Umwelttechnologien ab?

In unserem Impact-Aktienfonds ERSTE GREEN INVEST setzen wir auf die fünf Fokusthemen: Energie, Wasser, Abfall & Recycling, Transformation und Adaption. Im Portfolio finden sich also Unternehmen aus den verschiedensten Bereichen wie etwa Wasseraufbereitung, Abfallwirtschaft oder Produzenten von erneuerbarer Energie. Um die Wirtschaft nachhaltig zu gestalten, müssen sich aber vor allem traditionell energie- und umweltintensive Branchen verändern. Wir investieren im Fonds daher auch in Unternehmen, die zu den Vorreitern gehören, wenn es darum geht, die umweltbelastenden Prozesse der „Old Economy“ nachhaltiger zu gestalten.

Als Impact-Fonds ist er nach sehr strengen nachhaltigen Kriterien ausgerichtet. Das unterstreichen auch externe Zertifizierungen wie das FNG-Siegel mit vollen drei Sternen. (Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben Chancen auch Risiken beinhaltet.)

 

Eckdaten des Fonds
Fondsname: ERSTE GREEN INVEST
ISIN (A): AT0000A2DY42
ISIN (T): AT0000A2DY67
Volumen: 508,5 Mio. Euro
Offenlegungsvo.: Artikel 9
Verwaltungsgebühr: bis zu 1,80%
Empfohlene Mindestbehaltedauer: 6 Jahre

Weitere Informationen zum ERSTE GREEN INVEST finden Sie auf unserer Website.

Spannende Insights und Informationen rund um die Finanzmärkte finden Sie auf unserem Investment-Blog.

 

Hinweise ERSTE GREEN INVEST

Der Fonds verfolgt eine aktive Veranlagungspolitik und orientiert sich nicht an einem Vergleichsindex. Die Vermögenswerte werden diskretionär ausgewählt und der Ermessensspielraum der Verwaltungsgesellschaft ist nicht eingeschränkt. Bitte beachten Sie, dass die Veranlagung in Wertpapiere neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt.

Weitere Ausführungen zur nachhaltigen Ausrichtung des ERSTE GREEN INVEST sowie zu den Angaben gemäß Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) und Taxonomie-Verordnung (Verordnung (EU) 2020/852) sind dem aktuellen Prospekt, Punkt 12 und Anhang „Nachhaltigkeitsgrundsätze“ zu entnehmen. Bei der Entscheidung, in den ERSTE GREEN INVEST zu investieren, sollten alle Eigenschaften oder Ziele des ERSTE GREEN INVEST berücksichtigt werden, wie sie in den Fondsdokumenten beschrieben sind.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Vorteile für Anlegerinnen und Anleger

  • Breit gestreute Veranlagung in Aktien der globalen Aktienmärkte
  • Partizipation an ökologisch, ethisch und sozial agierenden Unternehmen
  • Aktive Selektion von Titeln, bei denen auf Basis eines vordefinierten Auswahlprozesses ein besonderer Umweltnutzen identifiziert wurde
  • Chance auf attraktive Wertsteigerung

Zu beachtende Risiken

  • Der Kurs des Fonds kann stark schwanken.
  • Aufgrund der Anlage in Fremdwährungen kann der Fondswert durch Wechselkursänderungen belastet werden.
  • Kapitalverlust ist möglich.
  • Risiken, die für den Fonds von Bedeutung sein können, sind insb.: Kredit- und Kontrahenten-, Liquiditäts-, Verwahr-, Derivatrisiko sowie operationelle Risiken. Umfassende Informationen zu den Risiken des Fonds sind dem Prospekt bzw. den Informationen für Anleger gem. § 21 AIFMG, Abschnitt II, Kapitel „Risikohinweise“ zu entnehmen.

 

Wichtige rechtliche Hinweise

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt.

Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der jeweiligen Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

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Der öffentliche Vertrieb von Anteilen der genannten Fonds in Deutschland wurde gemäß Deutsches Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn, angezeigt. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen sowie die Durchführung von Zahlungen an die Anteilinhaber:innen wurde der Depotbank/Verwahrstelle des Fonds, der Erste Group Bank AG, Am Belvedere 1, 1100 Wien, Österreich übertragen. Rücknahmeanträge können die Anleger:innen bei ihrer jeweils depotführenden Stelle einreichen, die diese über den banküblichen Abwicklungsweg an die Depotbank/Verwahrstelle des Fonds zur Ausführung weiterleitet. Sämtliche Zahlungen an die Anleger:innen werden ebenfalls über den banküblichen Verrechnungsweg mit der jeweiligen depotführenden Stelle der Anleger:innen abgewickelt. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden in Deutschland in elektronischer Form auf der Internetseite unter www.erste-am.com (sowie zusätzlich unter www.fundinfo.com) veröffentlicht. Etwaige sonstige Informationen an die Anteilinhaber:innen werden im „Bundesanzeiger“, Köln, veröffentlicht.

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