Bewertungen in der Asset-Klasse Private Equity sind subjektiv
Während im Immobilienbereich immer ein Verkehrswertgutachten vorliegt, das Orientierung bei der Bewertung einer Objektgesellschaft bietet, ist die Bewertung in der Asset-Klasse Private Equity deutlich schwieriger. Private-Equity-Fonds investieren entweder direkt in Unternehmen oder indirekt via Zielfonds. Bei den direkten Investments muss ein operativ tätiges Unternehmen bewertet werden.
Diese Bewertung wird regelmäßig gemäß den Vorgaben des Wirtschaftsprüfer-Standards IDW S1 vorgenommen. Kernbestandteil ist das Ertragswert- oder ein Discounted-Cash-Flow-Verfahren, in deren Rahmen die künftigen Einzahlungsüberschüsse ermittelt und auf den heutigen Tag abgezinst werden. Die Schwierigkeit dabei: Häufig wird in Startups oder junge Unternehmen investiert. Ihnen mangelt es teilweise an fertigen Produkte und regelmäßigen Einnahmen.
Käufer können sich nur an Prognosen orientieren. Diese sind – was in der Natur der Sache liegt – mit sehr großer Unsicherheit behaftet. Der Bewerter hat also einen gewissen Ermessensspielraum. In der Praxis orientieren sich Wirtschaftsprüfer an den Planrechnungen der Unternehmen. Sie unterziehen diese einer kritischen Prüfung und nehmen dann gegebenenfalls erforderliche Anpassungen vor.
Investieren Private-Equity-Fonds nicht direkt, sondern in Zielfonds, muss der Nettovermögenswert des Zielfonds ermittelt werden. Das Problem in der Praxis ist hierbei oft, an die für eine Bewertung erforderlichen Informationen zu gelangen. So liegt zum Beispiel bei Zielfonds teilweise noch kein geprüfter Jahresabschluss vor, oder eine nur relativ geringe Beteiligung am Zielfonds erschwert die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung. Der Wirtschaftsprüfer muss hier im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben pragmatische Wege finden, um eine ordnungsgemäße Bewertung sicherzustellen.