G7-Steuerabkommen Große Schlagzeile mit geringer Wirkung

Treffen der G7-Außenminister, links Bundesaußenminister Heiko Maas

Treffen der G7-Außenminister, links Bundesaußenminister Heiko Maas: Auf ihrer jüngsten Konferenz in London einigten sich die Außenminister der G7-Industrieländer auf einheitliche Regeln zur Besteuerung multinationaler Unternehmen. Foto: image images / photothek

Mark Hawtin, Foto: GAM 

Am 5. Juni 2021 einigten sich die G7-Mitgliedstaaten auf einen globalen Mindeststeuersatz für multinationale Konzerne. Dieses Thema steht bereits seit einiger Zeit auf der Tagesordnung, insbesondere im Hinblick auf die großen Internetkonzerne wie Apple, Facebook und Google (Alphabet). Als globaler Mindestsatz wurde eine Ertragssteuer von 15 Prozent vereinbart – wobei weiterhin Forderungen nach Anhebung dieses Satzes bestehen. Zumal er nur geringfügig über dem aktuellen irischen Unternehmenssteuersatz von 12,5 Prozent liegt.

Die großen Internetunternehmen weichen in der Regel auf Irland aus, um ihre Steuerrechnungen auf internationale Erträge zu reduzieren. Zu beachten ist, dass diese Maßnahme auf internationale und nicht auf inländische Gewinne abzielt; damit sind etwa 50 Prozent der Gewinne der großen Internetfirmen betroffen.

Die französischen Behörden fordern jedoch eine höhere Besteuerung. Die gezahlten Steuersätze sollten sich an den Ländern ausrichten, in denen die Gewinne erwirtschaftet werden. In Ländern wie Frankreich und Deutschland könnte der Steuersatz bei circa 30 Prozent liegen. Darüber hinaus soll der Steuersatz nur für solche Unternehmen gelten, welche eine Gewinnmarge von mehr als 10 Prozent erzielen.

In einem solchen Szenario wäre Amazon, das im Jahr 2020 eine Vorsteuermarge von 7 Prozent nach GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) aufwies, ausgeschlossen. Unseres Erachtens dürfte dieser Satz keinen Bestand haben.

Wirkung „eher unbedeutend“

Die wirtschaftlichen Auswirkungen eines solchen Abkommens sind jedoch minimal: Die Gewinne pro Aktie würden in Zukunft um etwa 2 bis 3 Prozent sinken. Sämtliche Maßnahmen benötigen eine gewisse Zeit der Umsetzung. Währenddessen könnten Unternehmen zahlreiche Gegenmaßnahmen ergreifen, um die negativen Auswirkungen abzumildern. Beispielsweise indem sie Forschungs- und Entwicklungsabteilungen und technischen Ressourcen in die betreffenden Länder verlagern – was wiederum zu höheren Betriebskosten und geringerer Rentabilität führen würde.

Außerdem müssten bei Einführung eines globalen Steuersatzes Länder wie Frankreich im Gegenzug auf ihre 3-prozentige Digitalsteuer auf Einnahmen verzichten. Die Analysten der Bank of America erwarten zudem, dass eine von der Biden-Administration vorgeschlagene Steuererhöhung in den USA – möglicherweise von 21 Prozent auf circa 28 Prozent – einen weitaus größeren Einfluss auf die Unternehmenserträge haben könnte.

Das G7-Steuerabkommen liefert zwar großartige Schlagzeilen – auch angesichts der eher außergewöhnlichen Zusammenarbeit verschiedener Länder bei der Gesetzgebung. Berücksichtigt man jedoch die bisher bekannt gewordenen Fakten, so halten wir die wirtschaftliche Tragweite des Abkommens unter für eher unbedeutend.


Über den Autor: 
Mark Hawtin ist Investment Director für den Aktienbereich „Disruptives Wachstum“ bei GAM Investments. 

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