Gerichtsurteil Jérôme Kerviel bekommt Entschädigung

Der französische Ex-Börsenhändler Jérôme Kerviel hat im Streit mit seinem früheren Arbeitgeber Société Générale einen Sieg vor Gericht errungen. Wegen unrechtmäßiger Kündigung sprach das Pariser Arbeitsgericht dem 39-Jährigen mehr als 400.000 Euro zu. Der Anwalt der Société Générale sprach von einem skandalösen Urteil und kündigte Berufung an.

Zum Hintergrund: Die Société Générale hatte 2008 einen Verlust von 4,9 Milliarden Euro wegen Kerviels Spekulationsgeschäften bekanntgegeben. Die französische Großbank entließ ihn deswegen. Später verurteilte ein Gericht Kerviel unter anderem wegen Vertrauensmissbrauchs und Fälschung zu drei Jahren Haft und 4,9 Milliarden Euro Schadenersatz.

Frankreichs Oberster Gerichtshof kippte in der Folge aber den Schadenersatz. Kerviel argumentierte stets, seine Vorgesetzten hätten von seinen Geschäften gewusst, was die Bank bestreitet.

Das Pariser Arbeitsgericht warf der Société Générale vor, sie sei schon lange vor Kerviels Entlassung über seine Aktivitäten informiert gewesen. So habe sie Kenntnis von fiktiven Finanzoperationen ihres Händlers im Jahr 2007 gehabt. Für eine Entlassung habe es deswegen keinen „wirklichen und ernsthaften Grund“ gegeben, urteilte das Gericht.

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