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Niederlage für die Versorgungsanstalt des Bundes und Länder (VBL) vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Die Nichtregierungsorganisation Frag den Staat hatte die VBL im Januar 2023 verklagt, da sie das Informationsfreiheitsgesetz missachten soll.
Startpunkt war unter anderem, dass eine parlamentarische Anfrage der Grünen von 2021 ergab, dass die VBL 368 Millionen Euro in klimaschädliche Kohleunternehmen investierte. „Seitdem hat es weitere Versuche gegeben, die VBL zu mehr Transparenz zu bewegen. Im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes haben wir einen Antrag auf Informationszugang gestellt, den die VBL jedoch abgelehnt hat“, so eine Mitarbeiterin vom Verein Finanzwende, der die Klage unterstützt.
„Den Vorwurf der Intransparenz können wir so nicht stehenlassen“, hieß es dazu im April von der VBL gegenüber dieser Redaktion. Die Versorgungsanstalt komme demnach allen Informations- und Offenlegungspflichten zur Kapitalanlage nach, die der Gesetzgeber für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung vorsieht.
Versorgungswerk muss Auskunft zu Einzelinvestments geben
Zudem betonten die Verantwortlichen der VBL im April, dass der Kläger seinen Auskunftsanspruch zu Investments auf Einzelebene auf das Informationsfreiheitsgesetz stütze. Dazu hieß es seitens der VBL: „Dieses gilt für Verwaltungstätigkeiten von Behörden des Bundes. Das trifft auf die VBL jedoch nicht zu. Als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung erfüllt sie für Bund, 14 Länder und über 5.400 weitere Arbeitgeber einen tarifvertraglichen Auftrag auf rein privatrechtlicher Grundlage.“
Das Gericht sieht nun in seinem Urteil in erster Instanz unter bestimmten Voraussetzungen Informationspflichten eben über einzelne Bestände des Kapitalanlageportfolios. Konkret sprachen die Richter dem Kläger den Auskunftsanspruch für die Jahre 2020 und 2021 zu – allerdings nur eingeschränkt. Auf der Seite der VBL ist dazu zu lesen, dass sie nur auskunftspflichtig sei soweit keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sind, da die Zusatzversorgungskasse bereits einer Mitteilungspflicht nach dem Wertpapierhandelsgesetz nachgekommen sei.
VBL will Möglichkeit einer Berufung prüfen
„Der Tenor des Urteils des Verwaltungsgerichts Karlsruhe lässt noch wichtige Fragen offen“, heißt es dazu vom VBL gegenüber dieser Redaktion. Die rechtlichen und praktischen Auswirkungen des Urteils könnten erst geprüft werden, wenn die Urteilsgründe vorliegen. Diese werden in den nächsten Wochen erwartet. Geprüft wird dann laut VBL auch die Möglichkeit, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen.
Die VBL ist eine der größten deutschen Zusatzversorgungskasse und verwaltet nach eigenen Angaben rund 65 Milliarden Euro für gut 5 Millionen Pflichtversicherte.
