Urteil zu offenem Immobilienfonds Gericht hält Risikokennzahl des Uniimmo Wohnen ZBI für zu niedrig

Mietwohnungen in Hannover

Der Uniimmo Wohnen ZBI investiert hauptsächlich in Wohngebäude in deutschen Groß- und Mittelstädten Foto: Imago Images / Rust

Im Streit um die Risikokennzahl des Uniimmo Wohnen ZBI gibt es ein erstes Urteil. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat der Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stattgegeben, wie es in Juristensprache heißt. Konkret bedeutet das, dass das Gericht die Einstufung des offenen Immobilienfonds als vergleichsweise sicheres Produkt – Risikoklasse „2“ oder „3“ – für falsch hält.

Die Begründung d...

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