Seit Mai sammelt die Europäische Bankenaufsicht (EBA) im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch Daten von natürlichen Personen. Die Aufsichtsbehörden in der gesamten Europäischen Union – etwa die Bafin – können die Daten an die zentrale EU-Datenbank (EuReCA) weiterleiten.
Laut einem Schreiben der EBA kann dank der zentralen Datenbank Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver bekämpft werden. In der Datenbank finden sich Informationen über schwerwiegende Mängel bei einzelnen Finanzinstituten, die von den EU-Aufsichtsbehörden festgestellt wurden. Ebenso, welche Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel ergriffen wurden.
Sollte einer dieser Mängel mit einer natürlichen Person in Verbindung stehen, etwa einem Kunden oder Unternehmenseigentümer, können die Aufsichtsbehörden diese Informationen an die zentrale EU-Datenbank melden.
Die Aufsichtsbehörden können bei Bedarf auch Namen aus dem Management oder von Schlüsselfiguren bei Finanzinstituten melden, wenn ein „Mangel an Ehrlichkeit oder Integrität“ zu schwerwiegenden Problemen in der Governance führen oder die Verteidigungsmaßnahmen gegen Geldwäsche schwächen.
Bisher über 1.400 Meldungen eingegangen
Seit dem Start der zentralen Datenbank am 31. Januar 2022 haben 41 Behörden mehr als 1.400 Meldungen übermittelt. Die Europäische Bankenaufsicht weist darauf hin, dass nur die Daten gemeldet werden, die sich auf erhebliche Versäumnisse beim Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen, zudem müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
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