Schweizer Geldwäsche-Prozess Chef freigesprochen, Bank verurteilt: Falcon Private muss Millionen-Bußgeld zahlen

Der ehemalige Geschäftsführer der Falcon Private Bank hat sich nicht der Geldwäsche schuldig gemacht. Das hat das Schweizer Bundesstrafgericht geurteilt. Man habe im Zweifel für den Angeklagten entschieden, hieß es.

Berufsverbot für Ex-CEO

In die Verantwortung nahmen die Richter aber das Geldhaus, das mittlerweile abgewickelt ist. Es habe die Geldwäsche durch unzureichende Kontrollmechanismen erst ermöglicht, so die Richter. Die Bank muss nun ein Bußgeld von 3,5 Millionen Schweizer Franken entrichten und als juristische Person eine Schadensersatzforderung in Höhe von rund 7 Millionen Franken begleichen.

Das Gericht hatte den Ex-CEO angeklagt, weil er zwischen 2012 und 2016 Geld für einen Geschäftsmann aus den Arabischen Emiraten gewaschen haben soll. Die Richter sahen zahlreiche ent- und belastende Punkte und entschieden vor diesem Hintergrund in dubio pro reo.

Ganz ohne Konsequenzen kommt der 65-Jährige aber wohl nicht davon. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma hat ein fünfjähriges Tätigkeitsverbot für ihn verfügt, das mittlerweile vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, aber noch nicht rechtskräftig ist. Das gilt auch für das Urteil des Bundesstrafgerichts: Die Beteiligten können noch in Berufung gehen.

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