Beim Einlagenschutz vollziehen sich derzeit beachtenswerte Veränderungen. Zum einen bei den Verhandlungen über die Vereinheitlichung und Vergemeinschaftung der nationalen Einlagensicherungssysteme der Euro-Mitgliedsstaaten. Diese sind seit Jahren ein wesentlicher Teil des Planes, eine europäische Bankenunion zu schaffen. Hier kam Anfang November wieder Bewegung in die fest gefahrenen Verhandlungen, ausgelöst durch einen innerhalb der Bundesregierung offenbar nicht abgestimmten Vorstoß des deutschen Finanzministers Olaf Scholz.
Mit seinem Vorschlag eines europäischen Rückversicherungssystems dreht er die bisherige Verhandlungsposition Deutschlands quasi um 180 Grad. Bisher galt immer, dass vor einem Zusammenschluss der nationalen Einlagensicherungssysteme die besonders hohen Risiken in den Bilanzen der Banken einiger weniger Länder der Eurozone bereinigt werden müssen. Diese Haltung entsprang vereinfacht dargestellt der Idee, die relativ solide finanzierte deutsche Einlagensicherung nicht für die oft deutlich höheren Risiken der Banken anderer Eurozonenländer, etwa Italien, haften zu lassen.
Auch wenn der Vorschlag des deutschen Finanzministers schon allein dafür Lob erhielt, die festgefahrenen Verhandlungen wieder in Gang gebracht zu haben, wird damit mit einiger Sicherheit noch nicht die endgültige Fassung der zukünftigen gemeinsamen Einlagensicherung vorliegen. Dennoch sollten gerade Kunden deutscher Banken die Entwicklung mit der gebotenen Aufmerksamkeit verfolgen.
Die weiteren Veränderungen sind der am 28. November 2019 veröffentlichten Mitteilung des freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken zu entnehmen und treten ab 1. Januar 2020 für deren Kunden in Kraft. So verringert der freiwillige Einlagensicherungsfonds der privaten Banken den Schutzumfang von derzeit noch 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank auf 15 Prozent pro Kunde. Ab 2025 tritt planmäßig eine weitere Senkung auf 8,75 Prozent in Kraft.
Beim Blick auf die dann geltenden Sicherungsbeträge werden vermutlich sehr viele Kunden denken: „Das betrifft mich gar nicht“. In der Praxis ist zu beobachten, dass private Banken in den Pflichtmitteilungen oft Sicherungsgrenzen – ausgenommen sehr kleine Banken – in der Höhe von vielen Millionen Euro pro Kunde nennen. Zu bedenken ist dabei, dass es sich bei dem Einlagensicherungsfonds der privaten Banken um ein umlagefinanziertes Sicherungssystem handelt, dessen Schutzwirkung gewissen systemischen Grenzen unterliegt. Bei extremen Ereignissen, zum Beispiel dem Entschädigungsfall bei einem sehr großen Institut oder bei mehreren Entschädigungsfällen gleichzeitig, sollte man nicht unbedingt von dem heute beruhigend hoch aussehenden Schutzumfang ausgehen. Wichtig ist auch zu wissen, dass es keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung gibt.