Gegen Warburg-Banker Staatsanwaltschaft Köln erhebt zweite Cum-Ex-Anklage

Eingang der Warburg-Zentrale in der Ferdinandstraße: Vier teils ehemalige, teils aktive Angestellte der Hamburger Privatbank müssen sich wohl demnächst im zweiten Cum-Ex-Verfahren vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Eingang der Warburg-Zentrale in der Ferdinandstraße: Vier teils ehemalige, teils aktive Angestellte der Hamburger Privatbank müssen sich wohl demnächst im zweiten Cum-Ex-Verfahren vor dem Bonner Landgericht verantworten. Foto: imago images / Teamwork

Weitere Anklageerhebung im Cum-Ex-Strafkomplex: Die Staatsanwaltschaft Köln hat ihre zweite Anklage beim Landgericht Bonn eingereicht. Über entsprechende Informationen zu diesen Vorgängen berichteten zuerst der „WDR" und die „Süddeutsche Zeitung". Demnach würden in einem möglichen Verfahren drei Banker der M.M.-Warburg-Gruppe sowie ein früherer Mitarbeiter der Tochtergesellschaft Warburg Invest auf der Anklagebank Platz nehmen

Die Vorwürfe sollen sich auf Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall beziehen. Der Schaden für den Fiskus wird laut Medienberichten auf rund 326 Millionen Euro beziffert. Den Angeklagten drohten Haftstrafen von bis zu zehn Jahren. Die Staatsanwaltschaft habe sich auf Anfrage nicht zu dem Vorgang geäußert.

Weiter heißt es in den Berichten: Sollte das Landgericht Bonn die neue Klage zum Hauptverfahren zulassen, erhofft sich die Staatsanwaltschaft über die Rolle der vier Angeklagten hinaus tiefere Einblicke in das Wissen von Max Warburg und Christian Olearius, der Miteigentümer und früheren Geschäftsführer der M.M. Warburg & CO. Eine Anklage gegen die beiden Schlüsselfiguren der Hamburger Privatbank soll nach Angaben des NRW-Justizministeriums bis Anfang 2021 vorliegen, heißt es. Beide beteuerten bislang ihre Unschuld.

Die Warburg-Gruppe kommentiert die neuen Berichte nicht, sondern verweist auf bisherige Stellungnahmen zur Thematik: „Die Warburg Gruppe und die Warburg Bank hatten zu keinem Zeitpunkt die Absicht, steuerrechtswidrige Aktiengeschäfte zu betreiben, zu fördern oder sich an darauf ausgerichteten Absprachen zu beteiligen." Insbesondere habe nie die Absicht bestanden, gegenüber Finanzämtern unzutreffende Erklärungen abzugeben oder Steuererstattungsansprüche geltend zu machen, auf die kein Anspruch bestand.

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