Gegen Deutsche Bank M.M. Warburg & CO scheitert vor Gericht mit Cum-Ex-Klage

Zentrale der M. M. Warburg & Co in der Hamburger Ferdinandstraße 75: Die Privatbank ist mit ihrer Klage auf Ausgleich von Cum-Ex-Steuerschulden gegen die Deutsche Bank vorerst gescheitert.

Zentrale der M. M. Warburg & Co in der Hamburger Ferdinandstraße 75: Die Privatbank ist mit ihrer Klage auf Ausgleich von Cum-Ex-Steuerschulden gegen die Deutsche Bank vorerst gescheitert. Foto: imago images / Andre Lenthe

M.M. Warburg & CO ist mit ihrer Klage gegen die Deutsche Bank gescheitert. Das Frankfurter Landgericht urteilte gestern, die Hamburger Privatbank könne das Institut für nicht abgeführte Kapitalertragssteuern aus Cum-Ex-Geschäften nicht mithaftbar machen, berichtet die Nachrichtenagentur „Reuters“. Bei dem Streit geht es um 167 Millionen Euro Steuerschulden von Warburg aus den Jahren 2007 bis 2011.

Warburg will für diese Steuerschulden einen Ausgleich erstreiten. Das Institut begründet sein Vorgehen damit, dass die Deutsche Bank als Depotbank verpflichtet gewesen sei, Kapitalertragsteuer an den Fiskus abzuführen. Das sieht das Gericht anders: „Die Privatbank Warburg ist originäre Steuerschuldnerin und hat die Steuern daher auch im Verhältnis zur Deutschen Bank primär zu tragen“, heißt es laut Reuters-Bericht in der Urteilssprechung.

Warburg äußert in einer Stellungnahme, „nach sorgfältiger Prüfung der Urteilsgründe wird aller Voraussicht nach Berufung gegen das Urteil eingelegt.“ Weiter kündigt das Institut an, Vorgänge um die Cum-ex-Geschäfte insgesamt und die Rolle der Beteiligten zum Gegenstand weiterer Zivilrechtsverfahren zu machen. Warburg werde „vom Fiskus bisher allein für den gesamten […] Steuerausfall in Anspruch genommen, obwohl die Herren Berger, Steck, Shields und Mora sowie die ICAP Securities Limited und weitere Beteiligte die aus heutiger Sicht und insbesondere nach den Erkenntnissen aus dem Urteil des Landgerichts Bonn rechtswidrigen Geschäfte konzipiert, an die Klägerinnen (als die Warburg-Bank) herangetragen und gemeinsam mit der beklagten Deutschen Bank durchgeführt haben“, heißt es in der Mitteilung der Bank.

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