Vorstand der Eurex Clearing „Unser Marktanteil ist auf 10 Prozent angewachsen“

Matthias Graulich ist seit August 2014 Vorstandsmitglied der Eurex Clearing und verantwortet die Strategie und die Produktentwicklung.

Matthias Graulich ist seit August 2014 Vorstandsmitglied der Eurex Clearing und verantwortet die Strategie und die Produktentwicklung. Foto: Eurex

private banking magazin: Herr Graulich, als eines der größten Clearinghäuser für Derivate, Aktien, Bonds sowie gesicherte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte steht die Eurex als zentrale Gegenpartei zwischen Käufer und Verkäufer und sorgt für die reibungslose Abwicklung von Wertpapiertransaktionen. Worin liegt eigentlich der Mehrwert einer zentralen Gegenpartei aus Sicht institutioneller Investoren?

Matthias Graulich: Der Mehrwert liegt vor allem darin, dass ein Anleger die Kreditrisiken seiner Gegenpartei bei einer Wertpapier- oder Derivatetransaktion besser managen kann. Das ist eine Frage des Risikomanagements. Wir arbeiten mit Geschäfts- und Hypothekenbanken zusammen, aber auch mit Bausparkassen, sie alle sind Clearing-Mitglieder der Eurex. Wenn institutionelle Investoren mit Hilfe von Wertpapierbrokern zum Beispiel Aktienpakete handeln wollen, kommen wir als zentraler Kontrahent ins Spiel und garantieren die Erfüllung von diesen Geschäften.

Mit Ihrer Hilfe kann ich als Großanleger das Kreditausfallrisiko bei Wertpapiertransaktionen senken.

Graulich: Wir eliminieren weitgehend bilaterale Risiken für den institutionellen Investor und standardisieren den Umgang mit dem Ausfall eines Marktteilnehmers. Würden Sie Wertpapiergeschäfte stattdessen mit sehr vielen Gegenparteien bilateral abwickeln, hätten Sie ein deutlich größeres Kreditausfallrisiko. Wir betreuen rund 200 Clearing-Mitglieder in 20 Ländern und verwalten einen Sicherheitenpool von fast 50 Milliarden Euro. Hinter diesen Clearing-Mitgliedern steht eine Vielzahl von Endkunden wie Asset Managern, Versicherungen, Pensionskassen oder auch Hedge Funds.

Vor knapp zehn Jahren ist Lehman Brothers in die Insolvenz gegangen. Die Pleitebank hatte tausende bilaterale Vertragsbeziehungen, die aufgrund ihrer Intransparenz zu Chaos führten. Hat die Finanzwelt daraus etwas gelernt?

Graulich: Ja, das hat sie. Wenn sie diese unzähligen bilateralen Vertragsbeziehungen mit Hilfe zentraler Gegenparteien standardisieren, sinkt das Risiko, das man im Falle einer Pleite managen müsste. Als zentrale Gegenpartei ist es unsere Aufgabe, Vertrauen kontinuierlich zu gewährleisten. Insbesondere in der Lehman-Krise waren Geschäftsaktivitäten, die über eine zentrale Gegenpartei garantiert wurden, sehr stabil.

Aber zentrale Gegenparteien sind keine Erfindung der Post-Lehman-Ära. Der Bund-Future wurde schon immer gecleart.

Graulich: Das Clearing ist die Voraussetzung für den anonymen Handel, den Orderbuchhandel. Und wenn eine zentrale Gegenpartei zwischengeschaltet ist, kennen Sie als Anleger ihre Gegenpartei. Das ist die Grundlage für den anonymen Handel im Bereich gelisteter Derivate. Das hat vor und während der Lehman-Krise sehr gut funktioniert. Das ist auch der Grund, weshalb zentrale Gegenparteien von Seiten der Regulierungsbehörden als Werkzeug betrachtet werden, mit dem die systemische Stabilität erhöht werden und die für Transparenz sorgen soll.

Sie sprechen von der Clearing-Pflicht für OTC-gehandelte Derivate, also etwa von jenen Derivaten, mit denen man sich gegen den Ausfall eines Anleiheemittenten oder gegen Zinsrisiken absichern kann.

Graulich: Der außerbörsliche Handel von Kreditderivaten und Zinsderivaten muss heute von einem Großteil der Marktteilnehmer über eine zentrale Gegenpartei abgewickelt werden. Dies ist eine Anforderung, die in 2009 von den G20 in Pittsburg nach dem Ausfall von Lehman formuliert wurde und heute weltweit sehr weitgehend in der Regulierung umgesetzt ist. 

Das Clearing von auf Euro lautende außerbörslich gehandelte Zinsderivate und Wertpapier-Rückkaufgeschäfte findet heute zum ganz überwiegenden Teil in London statt. Ist das mit Blick auf den anstehenden Brexit für Marktteilnehmer ein Problem?

Graulich: Die Europäische Union und die Europäische Zentralbank stellen sich die berechtigte Frage, welche Möglichkeiten sie nach dem Brexit haben, auf das Clearing in London Einfluss zu nehmen. Das betrifft zum Beispiel Einblick- und Eingriffsrechte in die Aktivitäten einer zentralen Gegenpartei in einem Drittlandes, was Großbritannien nach seinem Ausscheiden aus der Europäischen Union nach dem Brexit wäre.

Der Regulator macht sich Sorgen, ob er im Falle einer neuen Krise eingreifen kann, wenn die Systemstabilität bedroht ist oder die Geldpolitik durch Maßnahmen der zentralen Gegenpartei beeinflusst würde. Die EU und die EZB hätte dann gar keine Möglichkeit mehr. Denn das künftige Rechtssystem, das für diesen Drittstatt gelten würde, wäre ein anderes. Und der gemeinsame Regulierungsrahmen sowie der gemeinsame Rechtsrahmen, den wir heute haben, fällt nach dem Brexit weg.