Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen ist 2023 auf 121,5 Milliarden und damit einen neuen Höchstwert gestiegen. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Summe um 19,8 Prozent, wie Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) zeigen. Erbschaften und Schenkungen innerhalb der Freibeträge sind in der Statistik nicht enthalten. Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöhte sich um 3,9 Prozent auf 11,8 Milliarden Euro, nahm also in deutlich geringerem Maße zu als die übertragenen Vermögen selbst.
Übertragene geschenkte Betriebsvermögen verdoppelt
Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 7,7 Milliarden Euro (ein Rückgang von 4,5 Prozent zum Vorjahr) und auf die Schenkungsteuer 4,1 Milliarden Euro. Das entspricht einem Anstieg von 24,9 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022. Daraus lässt sich ein eindeutiger Trend zur lebzeitigen Übertragung von Vermögen ablesen. 60,3 Milliarden Euro wurden im vergangenen Jahr verschenkt, 2022 waren es noch 41,7 Milliarden Euro.
Der Anstieg beruht vor allem auf dem übertragenen geschenkten Betriebsvermögen von 24,8 Milliarden Euro, das sich gegenüber dem Vorjahr verdoppelte. Darunter hat sich das übertragene geschenkte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) im Vergleich zum Vorjahr auf 15,7 Milliarden Euro fast vervierfacht (+ 273,3 Prozent). Zudem wurde im Jahr 2023 geschenktes Grundvermögen in Höhe von 19,3 Milliarden Euro und damit 29,6 Prozent mehr als im Vorjahr festgesetzt.
Dass insbesondere betriebliche Großvermögen zu Lebzeiten übertragen wurden, dürfte mit der politischen Diskussion um die erbschaftsteuerliche Begünstigung von Unternehmensvermögen zusammenhängen, die vor allem mit Blick auf die Bundestagswahl 2025 an Brisanz gewinnt. Eine Abschaffung der Verschonungsregelungen hätte enorme Auswirkungen auf die Vermögensübertragung in Unternehmerfamilien.
Insgesamt wurde 2023 Betriebsvermögen in Höhe von 29,8 Milliarden Euro übertragen. Des Weiteren wurden Anteile an Kapitalgesellschaften über 10,3 Milliarden Euro (+19,5 Prozent) und Grundvermögen von 45,6 Milliarden Euro (+18,2 Prozent) veranlagt. Das restliche übrige Vermögen (zum Beispiel Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine) stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 37,2 Milliarden Euro (+7,6 Prozent). Das übertragene land- und forstwirtschaftliche Vermögen von 1,5 Milliarden Euro blieb im Vorjahresvergleich unverändert.