„Ein reines Placebo" GDV rechnet mit geplanter Solvency-II-Reform ab

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Reform 2027: Weniger Bürokratie war das Versprechen

Nun, neuneinhalb Jahre nach Einführung von Solvency II, will die EU das Regelwerk modernisieren. Die für Januar 2027 geplante Reform soll Bürokratie abbauen und das System praxistauglicher machen. Ein zentraler Baustein: die Überarbeitung der Berichtspflichten.

Kernelemente der Reform umfassen eine deutliche Reduzierung der sogenannten Risikomarge – eines Sicherheitspuffers, den Versicherer vorhalten müssen. Künftig wird diese jährlich automatisch um vier Prozent reduziert, bis sie mindestens 50 Prozent des ursprünglichen Wertes erreicht. Zusätzlich senkt die Kommission den Kapitalkosten-Satz auf 4,75 Prozent.

Auch der Solvabilitäts- und Finanzbericht (SFCR), oft über 100 Seiten lang und für Laien kaum verständlich, soll reformiert werden: Teil A richtet sich künftig mit maximal fünf Seiten in einfacher Sprache an Versicherungskunden, Teil B enthält weiterhin die technischen Details für Fachleute.

Kleinere Versicherer mit weniger als 15 Millionen Euro Beiträgen (bisher: fünf Millionen) fallen künftig unter vereinfachte Regeln. Und für langfristige Aktieninvestitionen werden die Bedingungen verbessert: Versicherer müssen über zwei Tests nachweisen, dass sie Aktien langfristig halten können – bekommen dafür aber günstigere Kapitalregeln.

Was Experten zur Reform sagen

Lukas Linnenbrink, Versicherungsprofessor an der Fachhochschule Dortmund, bestätigt einerseits die Fortschritte: Solvency II habe die Risikokultur in Versicherungsunternehmen deutlich verbessert. „Es gibt nun ein verstärktes Bewusstsein dafür, dass Risiken einzugehen Geld kostet“, so Linnenbrink.

 

Zur geplanten Vereinfachung des SFCR äußerte er sich jedoch skeptisch: „Angesichts der eingeschränkten alleinigen Aussagekraft der Solvenzquote sollte eine differenzierte Darstellung das Ziel bleiben.“ Die Quote basiere auf komplexen Bewertungsmodellen, sei zwischen Unternehmen nur eingeschränkt vergleichbar und erlaube keine direkte Aussage über wirtschaftliche Stärke oder Zukunftsfähigkeit. Allerdings bezweifelte auch Linnenbrink, dass die fünfseitige Zusammenfassung zu einer besseren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit führen würde – „einen Versuch ist es dennoch wert“.

Götz Treber, Leiter Kompetenzzentrum Unternehmenssteuerung und Regulierung beim GDV, kritisierte besonders die Änderungen bei der Risikomarge: Der Kapitalkosten-Satz von 4,75 Prozent sei zu hoch. Auch Linnenbrink findet, dass hier eine stärkere Entlastung möglich wäre.

Für deutsche Lebensversicherer mit ihren langfristigen Produkten sei es wichtig, dass langfristige Bewertungskriterien stabil blieben, betonte Treber. „Und genau an diesem Punkt sollte der Entwurf aus unserer Sicht nachgebessert werden: Es ist nämlich nicht ausgeschlossen, dass die Kriterien sich in den nächsten Jahren an einer wichtigen Stelle verschieben könnten.“

Wie geht es weiter?

Eiopa plant, im Frühjahr 2026 einen finalen Vorschlag vorzulegen, der anschließend von der EU-Kommission als Rechtsakt verabschiedet werden muss. Die modifizierte Solvency-II-Richtlinie soll am 30. Januar 2027 in Kraft treten.

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