Für Vermögensverwaltung und Private Banking Wie Lebensversicherungen Erbstreitigkeiten vermeiden helfen

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Der Versicherungsmantel bietet somit den Vorteil des Steueraufschubs, weil alle Erträge in voller Höhe reinvestiert werden. Zudem können die Kunden die Kosten der Vermögensverwaltung sogar wirtschaftlich wie Werbungskosten absetzen – eine Möglichkeit, die herkömmlichen Fondssparern oder Direktkunden eines Vermögensverwalters seit 2009 verwehrt ist. Die Privilegien beim Fiskus steigern die Rendite nach Steuern und Kosten gegenüber Direktinvestments. Und im Vergleich zu Standard-Policen für deutsche Kunden nutzt die LV 1871 die höhere Flexibilität des Standorts Liechtenstein.

Nach Luxemburger Recht sind hingegen ähnliche Produkte der Lombard International Assurance (LIA) gestaltet. Zu deren Zielgruppe zählen Privatanleger, die in Private Equity und andere alternative Investments investieren möchten. Das hält Andreas Seiwert, Wealth-Planning-Manager Deutschland bei LIA, als Beimischung für „durchaus wichtig“, um ein optimales Risiko-Rendite-Profil im Portfolio zu erreichen. Diese alternativen Investments sind für Privatanleger über einen Versicherungsvertrag möglich: „Die Investments werden im Namen der Versicherung getätigt, die in das alternative Asset investieren kann.“ Ausgenommen sei hierbei physisches Gold.

„In Deutschland steuerpflichtige Erträge entstehen nur bei Entnahmen aus der Police durch eine dort steuerpflichtige Person zu Lebzeiten“, so Seiwert weiter. Als möglichen Zusatz zum Vertrag nennt er eine Risiko-Todesfallversicherung. „Damit kann die benötigte Liquidität gesichert werden, um zum Beispiel Capital Calls nach dem Todesfall des Vertragsinhabers zu gewährleisten.“ Im Fall eines solchen, bei Private Equity typischen, Kapitalabrufs werde die Erbengeneration also nicht finanziell belastet. Außerdem biete der Versicherungsmantel den Vorteil, dass ein Umzug außerhalb der EU für das deutsche Finanzamt kein steuerpflichtiges Auflösen stiller Reserven bedeutet.

Auch solche Details der persönlichen Lebensplanung fließen in die versicherungstechnische Beratung von Stefan Reinhardt ein. Der leitende Handlungsbevollmächtigte von Leue & Nill erstellt für Kunden des Dortmunder Versicherungsmaklers individuelle Exposés. Dabei beachte er viele spezielle Wünsche – eine Standardlösung für große Familienvermögen gebe es nicht. Einheitliches Ziel ist es aber oft, dass die nachgelagerte Besteuerung der Empfänger entfällt. Denn neben dem Freibetrag für Kapitaleinkünfte in Höhe von 801 Euro für Singles haben viele Vermögende auch den bei der Erbschaftsteuer ausgeschöpft. Dieser beträgt beispielsweise bei allen nicht verwandten Erben in Steuerklasse III gerade einmal 20.000 Euro.

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