Für Vermögensverwaltung und Private Banking Wie Lebensversicherungen Erbstreitigkeiten vermeiden helfen

Seite 2 / 4

Um einen Erbstreit in aller Öffentlichkeit wie im spektakulären Fall der Kaffee-Dynastie Darboven zu vermeiden, könne „eine Erbschaft außerhalb des Testaments eine gute Lösung zur diskreten Versorgung“ sein, so Brähler. Erkenntlich zeigen wolle sich mancher der vermögenden Klienten beispielsweise gegenüber der Haushaltshilfe, dem Gärtner oder besonders wertvollen Mitarbeitern des eigenen Unternehmens, die treue Dienste geleistet haben. Als weitere Personen jenseits der eigenen Blutsverwandtschaft kämen eine Jugendfreundin und deren eventueller Nachwuchs infrage. In derartigen Fällen gebe es Alternativen zur konfliktträchtigen Erbschaft.

„Schenkungen zu Lebzeiten sind zwar eine Lösung – aber dann ist das Geld auch wirklich weg“, erklärt Brähler. Flexibler sei da eine Begünstigungsklausel über eine Versicherungsstruktur mit dahinterliegendem Bank- oder Fondsdepot. Deren Auszahlung nach dem Tod des Versicherten erfolge nämlich ganz diskret außerhalb des Testaments. „Aber falls das Geld im Alter doch noch selbst benötigt wird, kann die Begünstigungsklausel jederzeit widerrufen werden“, erläutert Brähler den Vorteil. Auch aus steuerlicher Sicht sei eine Versicherungslösung sinnvoll: „Die Zuwendung ist zwar erbschaftsteuerpflichtig, aber die angesammelten Erträge sind steuerfrei.“

Der als Unterschied zwischen der ausgezahlten Summe und den eingezahlten Beiträgen berechnete Gewinn des Kunden einer privaten Kapitallebens- oder Rentenversicherung zählt zu den Kapitaleinkünften. Hierauf fällt in Deutschland die 25-prozentige Abgeltungssteuer an, falls die Police nach dem Systemwechsel 2005 abgeschlossen wurde. Hinzu kommen gegebenenfalls Kirchensteuer sowie der 5,5-prozentige Solidaritätszuschlag. Letzterer wird nach 2021 nur noch dann fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen 96.409 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 192.818 Euro (Verheiratete) übersteigt.

Allerdings belegt das Finanzamt derzeit nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz – vorausgesetzt, der nach 2011 abgeschlossene Vertrag lief mindestens zwölf Jahre lang und der Ruheständler bekommt das Geld mit mindestens 62 Jahren als private Rente ausbezahlt. Seit 2009 muss zudem die Todesfallsumme bis zum Ende der Vertragslaufzeit mindestens die Hälfte aller gezahlten Beiträge ausmachen. Bei der Einkommensteuer sparen können allerdings Eltern, die ihren Versicherungsvertrag auf eines ihrer Kinder übertragen. Das kann sich zum Beispiel dann lohnen, wenn der Sohn oder die Tochter beim Berufseinstieg voraussichtlich einen geringeren Steuersatz hat als die Eltern. Dies lässt die zwölfjährige Mindestvertragsdauer auch nicht von Neuem beginnen. Das hat der Bundesfinanzhof im April 2010 ausdrücklich bestätigt (Aktenzeichen: VIII B 48/08). Demnach ist ein Wechsel des Versicherungsnehmers „nicht als Abschluss eines neuen Vertrags anzusehen“.

Seit sich der Freibetrag im Rahmen der Steuerreform 2009 annähernd vervierfacht hat, beziehen Erblasser immer häufiger auch die dritte Generation in die Nachfolgeplanung mit ein, beobachtet Confidema-Chef Brähler. Bis zu 200.000 Euro können Großeltern ihren Enkeln zu Lebzeiten nun alle zehn Jahre steuerfrei schenken – scheuen aber Brähler zufolge angesichts deren jugendlichen Alters häufig davor zurück, derartige Summen ohne jede Kontrolle aus der Hand zu geben. Doch nur sehr komplizierte Schenkungsverträge stellten sicher, dass Verfügungen immer in Absprache erfolgen.