Für steuerliche Teilfreistellung Ethenea setzt Mindestaktienquote bei offensivem Mischfonds fest

Thomas Herbert leitet das Portfoliomanagement bei Ethena. Die luxemburgische Fondsgesellschaft setzt die Mindestaktienquote beim Ethna-Dynamisch auf 25 Prozent fest.

Thomas Herbert leitet das Portfoliomanagement bei Ethena. Die luxemburgische Fondsgesellschaft setzt die Mindestaktienquote beim Ethna-Dynamisch auf 25 Prozent fest. Foto: Ethenea Independent Investors

Die Fondsgesellschaft Ethenea ändert die Ausrichtung beim Fondsprodukt Ethna-Dynamisch (ISIN: LU0455734433). Konkret nimmt der luxemburgische Anbieter in den Anlagebedingungen des Mischfonds eine Mindestaktienquote von 25 Prozent auf. Die Änderungen werden sich demnach im Verkaufsprospekt des Ethna-Dynamisch wiederfinden, dem laut Ethenea offensivsten Fonds ihrer Produktpalette.

Mit dem Festsetzen der Quote sollen Anleger in den Genuss der steuerlichen Teilfreistellung kommen, die sich durch das neue Investmentsteuergesetz ab 2018 ergibt. Auf diese Weise bleibt das Risikoprofil des Fonds unverändert, wie Ethenea in einer Pressemeldung mitteilt.

Weiterhin hat Ethenea entschieden, Mitte Dezember 2017 eine Zwischenausschüttung in den ausschüttenden Euro-Anteilsklassen des Ethna-Aktiv (ISIN: LU0136412771), Ethna-Dynamisch und Ethna-Defensiv (ISIN: LU0279509904) vorzunehmen. Die Fondsgesellschaft will auf diese Weise ein aktuell mögliches Risiko einer steuerlichen Benachteiligung der Anleger vermeiden.

Keine Änderungen beim Ethna-Defensiv und Ethna-Aktiv

Unter Berücksichtigung der jeweils bestehenden Risikoprofile und der Investitionsschwerpunkte der Fonds werden die Anlagebedingungen des Ethna-Defensiv und des Ethna-Aktiv hingegen nicht geändert. Das Festsetzen einer Mindestaktienquote in diesen Fonds würde zu einer systematischen Erhöhung des Risikos und zu einer tiefgreifenden Änderung der Grundwerte der defensiveren Anlagestrategien führen.

Bei einem Investment in den Ethna-Aktiv besteht jedoch bei Erfüllen einer durchgehenden Mindestaktienquote von 25 Prozent in einem Geschäftsjahr die Möglichkeit, anlegerindividuell über die Steuererklärung eine Teilfreistellung im Nachhinein zu erwirken.

Das zum Jahresbeginn 2018 in Kraft tretende Investmentsteuergesetz sieht unter anderem eine Steuerfreiheit der Erträge von 15 Prozent vor, falls ein Investmentfonds mit einer fortlaufenden Kapitalbeteiligungsquote von 25 Prozent investiert ist. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist die Festlegung einer Mindestaktienquote im Verkaufsprospekt und deren fortlaufende Einhaltung. Dazu ist die Brutto-Aktienquote, also ohne Derivate, für das Erlangen der Teilfreistellung ausschlaggebend.

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Ethenea trägt Research-Kosten

Weiterhin gibt Ethenea bekannt, die Kosten für Research, welche unter der ab 2018 geltenden Finanzmarkt-Richtlinie Mifid 2 anfallen, vollständig zu tragen. Zu den internen Analysen bei der Investmentgesellschaft gehören auch externe Research-Ergebnisse. Nur beide zusammen würden einen umfassenden Überblick liefern, um bestmögliche Entscheidungen für Ethenea-Investmentprozesse zu treffen.

„Unser Portfolio Management-Team hat damit weiterhin Zugriff auf die elementaren internen und externen Research-Studien, um dauerhaft optimale Ergebnisse für unsere Kunden zu erzielen. Die Kosten werden hierbei von der Gesellschaft getragen, um allen Interessen gerecht zu werden“, sagt Thomas Herbert, Leiter Portfoliomanagement bei Ethenea.

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