Für Finanzdienstleister und KVGen Bafin-Merkblatt regelt Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

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Den betroffenen Unternehmen sowie den daran beteiligten Interessenverbänden wird die Möglichkeit einer Stellungnahme zu diesem Entwurf eines Merkblatts bis zum 3. November 2019 gegeben. Bereits für Dezember 2019 ist die Veröffentlichung des Merkblatts geplant. Wie in anderen kürzlich ergangenen Veröffentlichungen der Bafin, wie zum Beispiel den KAIT, ist in der Entwurfsfassung keine Umsetzungsfrist vorgesehen, so dass sich die betroffenen Unternehmen auf einen kurzfristigen Projektstart noch in 2019 einstellen sollten.

Da die Aufsicht dieses Merkblatt als Ergänzung zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement einstuft, ist noch zu diskutieren, wie die jeweiligen Abschlussprüfer dieses Thema künftig im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen verarbeiten. Es entfaltet als Merkblatt zwar keine unmittelbare Bindungswirkung, dennoch ist freilich zu erwarten, dass die Aufsicht von jedem betroffenen Unternehmen eine adäquate Auseinandersetzung mit diesem Thema erwartet.

Die Aufsicht hat in diesem Zusammenhang bereits angekündigt, den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auch im Rahmen ihrer laufenden Aufsicht zu prüfen. Dies leitet sich aus dem neuen Prüfungsmandat für die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess der Europäische Bankenaufsichtsbehörde ab. Die Unternehmen müssen ihre Anmerkungen zu dieser Konsultation an den Nachhaltigkeitschef der Bafin richten. Das unterstreicht die Wichtigkeit, die die Aufsicht dem Thema zuteilt.

Fazit

Das Thema Nachhaltigkeit stellt die Finanzbranche in den nächsten Jahren vor nicht unerhebliche Herausforderungen. Die genaue Abgrenzung, welche Tätigkeit und welches Produkt oder Investment man als nachhaltig oder nicht nachhaltig einstuft, bedarf einer breiten gesellschaftlichen Debatte und wirft im Einzelfall Probleme auf. Innerhalb der vorgesehenen kurzen Konsultations- und Umsetzungsfrist wird dies nicht abschließend möglich sein. Wir erwarten, dass die Bafin dieses Merkblatt in den nächsten Jahren mehrfach anpasst, ändert und erweitert. Aufgrund der in der Entwurfsfassung fehlenden Umsetzungsfrist ist zu empfehlen, dass die betroffenen Unternehmen möglichst noch 2019 entsprechende Projekte aufsetzen, um die Anforderungen umzusetzen.



Über die Autoren:
Oliver Heist ist Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, in der Beratung von Unternehmen aus dem Wealth & Asset Management für die Regionen Europa, Mittlerer Osten, Indien und Afrika (EMEIA)

Christopher Zilch arbeitet ebenfalls in der EY-Abteilung Wealth & Asset Management für die Regionen Europa, Mittlerer Osten, Indien und Afrika (EMEIA).

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