Für Finanzdienstleister und KVGen Bafin-Merkblatt regelt Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

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II. Umsetzung

Die Bafin geht im Entwurf des Merkblatts zunächst auf Strategien, verantwortliche Unternehmensführung und Geschäftsorganisation ein. Sie stuft diesbezüglich eine strategische Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeitsrisiken und eine daraus abgeleitete Umsetzung in den von ihr beaufsichtigten Unternehmen als notwendig ein. Dabei hebt sie – wie in anderen Bereichen auch - die Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung für die Geschäfts- und Risikostrategie und deren Kommunikation und Umsetzung im Unternehmen sowie eine den Risiken angemessene Geschäftsorganisation mit Verantwortlichkeiten, Prozessen, Ressourcen und Funktionen hervor.

Zentral geht die Aufsicht in diesem Entwurf des Merkblatts auf das Risikomanagement der betroffenen Unternehmen ein. Der Fokus liegt hierbei auf die Risikoidentifikations-, -steuerungs- und -controllingprozesse sowie die Methoden und Verfahren unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die Autoren arbeiten auch Unterschiede zwischen Kreditinstituten und Kapitalverwaltungsgesellschaften vor dem Hintergrund der unterschiedlichen aufsichtsrechtlichen Vorschriften heraus. Die Bafin ordnet Nachhaltigkeitsrisiken als Teilaspekt der bekannten Risikoarten ein. Eine separate Risikoart Nachhaltigkeitsrisiken lehnt sie ab, da diese auf alle bekannten Risikoarten einwirken und eine Abgrenzung kaum möglich wäre.

Darüber hinaus geht der Entwurf auf Sachverhalte zu Stresstests ein, inklusive Szenarioanalysen, insbesondere hinsichtlich unternehmensindividueller Tests und auf Szenarien. Beaufsichtigte Unternehmen sollten prüfen, ob die bestehenden unternehmensindividuellen Stresstests die wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken in geeigneter Weise abbilden, oder ob sie hierfür neue oder modifizierte unternehmensindividuelle Stresstests erstellen müssen.

Zuletzt gibt die Aufsicht Hinweise zu Fragen des Auslagerungsmanagements, zu Gruppensachverhalten sowie dem Einsatz von Nachhaltigkeitsratings. Hierbei ergeben sich zahlreiche Fragen bei der Umsetzung. Um beurteilen zu können, ob Auslagerungsunternehmen und sonstige beauftragte Dienstleister ausreichend auf Nachhaltigkeit achten, sind etwa gegebenenfalls neue Berichtsinhalte zwischen den Unternehmen einzuführen.

Bezüglich Gruppensachverhalten geht es etwa darum, gruppenweit einheitliche Vorgehensweisen zu implementieren und Nachhaltigkeitsstandards für alle wesentlichen Gesellschaften einheitlich anzuwenden. Hinsichtlich der Nachhaltigkeitsratings ist etwa im Einzelfall zu beurteilen, inwieweit ESG-Faktoren Eingang in die Bewertung finden können oder sinnvollerweise sollen. Dieses Merkblatt umfasst bereits in seiner Entwurfsfassung rund 30 Seiten. Da es künftig als Kompendium der Best Practices im Bereich der Nachhaltigkeit dienen soll, erwarten wir hier noch eine deutliche Ausdehnung des Seitenumfangs.