Für Finanzdienstleister und KVGen Bafin-Merkblatt regelt Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Christopher Zilch (l.) und Oliver Heist arbeiten bei EY in der Wealth-Management-Beratung.

Christopher Zilch (l.) und Oliver Heist arbeiten bei EY in der Wealth-Management-Beratung. Foto: EY

I. Hintergrund

Mit der am 24. September 2019 veröffentlichten Konsultation eines Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken möchte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den von ihr beaufsichtigten Unternehmen eine Orientierungshilfe im Umgang mit dem immer wichtiger werdenden Thema der Nachhaltigkeitsrisiken geben. Demzufolge richtet sich das Merkblatt unter anderem an Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften. Der Entwurf des Merkblatts stellt indes nicht die erste Veröffentlichung der Bafin zu diesem Thema dar. So behandelte zum Beispiel die im Mai 2019 veröffentlichte Bafin-Publikation „Perspektiven“ Nachhaltigkeitsrisiken finanzieller Natur durch die Entwicklung des Wirtschaftssystems hin zu einer möglichst weitgehend schadstoffneutralen Kreislaufwirtschaft.

Die Bafin stuft dieses Merkblatt als Sammelwerk von Good-Practices ein, das unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips in den beaufsichtigten Unternehmen eingesetzt werden soll. Es wird insofern durch die Aufsicht als eine sinnvolle Ergänzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kreditinstitute (MaRisk) und Kapitalverwaltungsgesellschaften (KA-MaRisk) eingeordnet, so dass sich hierdurch eine mittelbare Verpflichtung zur Umsetzung für die angesprochenen Unternehmen ergibt.

Die Bafin definiert in diesem Rahmen den Begriff der Nachhaltigkeit im Sinne von Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG) und geht auf Risiken ein, die als Teil der bereits bestehenden Risikoarten künftig eine stärkere Wirkung entfalten können. Hierbei deckt die Aufsicht einen bunten Strauß an möglichen Risiken ab. Neben den zu erwartenden Klimarisiken sind dies unter anderem der Schutz der biologischen Vielfalt, die Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards oder Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption.

Die Nachhaltigkeitsrisiken können außerdem hohe Reputationsrisiken beinhalten. Die Aufsicht äußert diesbezüglich die Erwartung, dass die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute sowie Kapitalverwaltungsgesellschaften eine Auseinandersetzung mit diesen Risiken gewährleisten und angemessen dokumentieren. Auch sollen sie die bestehenden Unternehmensprozesse in die Richtung überprüfen, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken eingebunden werden können, oder ob separate Prozesse etwa für die Kreditvergabe und Anlageentscheidungen erforderlich sind.