Böse Überraschungen vermeiden Fünf Steuertipps für Anleger in Krypto-Assets

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3. Kontrollieren und Ermitteln der Steuerlast

Bei Krypto-Asset gilt nicht nur, die Performance des eigenen Depots während des laufenden Jahres im Auge zu behalten, sondern auch eine möglicherweise entstandene Steuerschuld zu beachten, um beispielsweise Rücklagen hierfür zu schaffen. Zusätzlich kann ein tagesaktueller Überblick über realisierte Gewinne oder Verluste sowie über die Haltedauer der einzelnen Krypto-Assets dabei helfen steueroptimierte Handelsentscheidungen zu treffen; beispielsweise den Coin erst ein paar Tage später zu verkaufen. Der Hintergrund ist, dass sich aus den zuvor erwähnten Fallstricken, etwa bei einem Krypto-zu-Krypto Handel, unterjährig eine Steuerschuld aufbauen kann, ohne dass man es selbst sofort mitbekommt.

Grundsätzlich gilt für Krypto-Assets im Privatvermögen bei einem Verkauf innerhalb der einjährigen Behaltefrist, dass die hieraus resultierenden Spekulationseinkünfte unter den sonstigen Einkünften in der Einkommensteuererklärung einzutragen sind. Bei Kapitalgesellschaften ist eine Körperschaftsteuererklärung auszufüllen. Bei der Berechnung der Veräußerungserlöse kommt prinzipiell das Fifo-Prinzip (First-In-First-Out) zur Anwendung.

Tipp: So gut wie alle seriösen Handelsplattformen für Krypto-Assets bieten die Möglichkeit an, alle relevanten Daten zu den getätigten Transaktionen herunterzuladen oder sogar automatisch via API-Schnittstelle auslesen zu lassen. Diese lassen sich im Anschluss entweder manuell oder mit Hilfe einer Softwarelösung auswerten. So behält der Anleger die eigenen Steuerkennzahlen stets im Überblick.

4. Verluste realisieren oder umschichten

Auch wenn 2020 für Krypto-Assets definitiv ein Jahr der Gewinne war, könnte es trotzdem vorgekommen sein, dass der falsche Einstiegszeitpunkt gewählt wurde und sich das eigene Portfolio im Minus befindet. Aus steuerlicher Sicht ist es in Österreich möglich, diese Verluste zu realisieren und damit die Steuerlast für dieses Jahr zu senken. In Deutschland kann man durch einen Verlustausgleich sogar Steuern zurückholen, die für das letzte Jahr gezahlt wurden.

Kurzfristig lohnt es sich unter Umständen auch in ein stabiles Asset zu tauschen, um eine Realisierung von Verlusten zu erwirken und die Steuerlast zu senken. Wurde die Kryptowährung jedoch bereits länger als ein Jahr gehalten, lassen sich weder Gewinne noch Verluste realisieren. Es ist auf jeden Fall zu beachten, dass die Haltedauer der veräußerten Krypto-Assets durch das Umschichten endet und die Spekulationsfrist somit wieder bei Tag 1 beginnt. Man sollte also abwägen, ob der Steuerspareffekt ein Beenden der Spekulationsfrist rechtfertigt.

ACHTUNG: Gewinne oder Verluste aus Margin-Trading oder Security Token lassen sich nicht mit jenen aus Kursgewinnen durch Bitcoin & Co. gegenrechnen, da diese in verschiedene Steuerkategorien fallen. Tatsächlich kann man diese aber mit Erträgen aus eventuell vorhandenen Aktiendepots ausgleichen. Es gilt also zu beachten, in welcher Steuerkategorie sich die Gewinne oder Verluste befinden, die man ausgleichen möchte.

5. Haltefristen beachten

Eine Steuer wird in Deutschland und Österreich nur dann fällig, wenn das Krypto-Asset innerhalb eines Jahres verkauft wird. Der Veräußerungsgewinn ist also nach dem Verkauf der Haltefrist über einem Jahr steuerfrei. Wichtig zu wissen: Überträgt man Krypto-Assets auf ein anderes Wallet, das in eigenem Besitz liegt, so besteht die besagte Haltefrist auch weiterhin. Hierbei ist es nur wichtig darauf zu achten, dass die Verschiebungen eindeutig nachgewiesen werden können. Mit zeitnahem Monitoring, der korrekten Portfoliosteuerung und proaktivem Handeln stellen Sie sicher, dass Sie die Spekulationsfristen im Blick und auch eingehalten haben.

 Wichtige Richtwerte beim Trading von Kryptowährungen sind:

  • Sobald eine Steuerschuld besteht, ist eine Meldung an das Finanzamt verpflichtend. Unwissenheit schützt hier – wie so oft – nicht vor Strafe.
  • Steuern werden fällig bei einer Haltedauer unter einem Jahr und bei mehr als 600 Euro (Deutschland) / 440 Euro (Österreich) Gewinn im Jahr.
  • Die Käufe und Verkäufe sollten Anleger stets dokumentieren, um eine Nachvollziehbarkeit im Falle des Falles sicherzustellen.
  • Auch Gewinne aus einem Krypto-zu-Krypto-Handel können eine Steuerschuld in Euro auslösen.
  • Die eigene Steuerschuld sollten Anleger stets im Auge behalten, um rechtzeitig Rücklagen schaffen und steuerlich optimale Entscheidungen treffen zu können.
  • Die Haltefrist endet, wenn Kursschwankungen ausgenutzt wurden – die Anleger also die gleiche Währung zu einem hohen Kurs verkauft und später zu einem günstigeren Kurs wiedergekauft haben. Neben etwaigen zu versteuernden Gewinnen beginnt hierbei die Haltefrist von vorne
  • Transaktionskosten wie etwa Gebühren auf den Kauf oder Verkauf sind als Anschaffungsnebenkosten anrechenbar und senken gegebenenfalls realisierte Gewinne.
  • Übertragungen zwischen den eigenen Wallets / Depots bei unterschiedlichen Handelsplattformen sind nicht steuerlich relevant und beenden auch keine Haltefristen. Wichtig ist hierbei die Dokumentation und der Nachweis, dass es sich um die eigenen Wallets / Depots handelt und wie Anleger zwischen diesen transferiert haben.

Haftungsausschluss: Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Genauigkeit, dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken und wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Die hier genannten Tipps ersetzen keinesfalls eine individuelle Steuerberatung durch einen auf Kryptowährungen spezialisierte/n Steuerberater/in und stellen nur allgemein mögliche Optimierungen vor, die im Einzelfall Anwendung finden können. Für detaillierte Informationen über aktuelle Regulierungen zu dem legalen Status von Kryptowährungen in den einzelnen Ländern empfiehlt die Redaktion, sich an einen zugelassenen Steuer- oder Rechtsberater im jeweiligen Land zu wenden.

 

Über den Autor:
Florian Wimmer ist Co-Gründer und Chef von Blockpit. Das österreichische Kryptounternehmen vertreibt eine Software, mit der Anleger steuerpflichtige Gewinne aus Kryptowährungen und digitalen Assets gesetzeskonform berechnen und melden können.

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