Kategorie: Beauty Contest
Der Beauty Contest, der mit 20 Prozent das Ergebnis beeinflusste, ist sozusagen die „mündliche Prüfung“ für die Kandidaten. Hier müssen die Banken ihren Vorschlag in einer Präsentation überzeugend darlegen. Die Mehrheit der präsentierten Anlagevorschläge war geeignet, die Anlageziele der Stiftung zu erreichen. Alle Angebote zeigten zudem ein für die Stiftung akzeptables Rendite-Risiko-Verhältnis.
Dennoch sticht ein Anbieter hervor: Die BW-Bank unterstreicht ihre Position als die Benchmark im Stiftungssegment. So war keinem anderen Haus aufgefallen, dass für die Stiftung eine Satzungsänderung möglich ist, „wenn der Vorstand dazu einen einstimmigen Beschluss fasst“. Dies ergebe sich aus Paragraf 7,1 der Stiftungssatzung. Das, so das Urteil der Jury, lässt eine Tiefe und Sorgfalt erkennen, mit der kaum irgendwo gearbeitet wird – schon gar nicht für ein Stiftungsvermögen dieser Größenordnung. Das Verständnis für den Kundenwunsch sei herausragend.