Das Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit der Erbschaftsteuer befassen. Nachdem es die Bundesregierung versäumt hat, eine Neuregelung der bemängelten Steuerregelung bis 30. Juni 2016 zu beschließen, wird sich der Erste Senat die Steuer erneut vornehmen.
Die Novelle der Regierung war an der Zustimmung im Bundesrat gescheitert und liegt im Vermittlungsausschuss. Das Verfassungsgericht kann nun eine Übergangsregelung für die Steuer bestimmen.
Im Dezember 2014 hatten die Richter wesentliche Teile der bislang gültigen Steuervergünstigungen für Firmenerben gekippt und eine Frist für die Neuregelung gesetzt.
Die Novelle der Regierung war an der Zustimmung im Bundesrat gescheitert und liegt im Vermittlungsausschuss. Das Verfassungsgericht kann nun eine Übergangsregelung für die Steuer bestimmen.
Im Dezember 2014 hatten die Richter wesentliche Teile der bislang gültigen Steuervergünstigungen für Firmenerben gekippt und eine Frist für die Neuregelung gesetzt.