Die Novelle der Regierung war an der Zustimmung im Bundesrat gescheitert und liegt im Vermittlungsausschuss. Das Verfassungsgericht kann nun eine Übergangsregelung für die Steuer bestimmen.
Im Dezember 2014 hatten die Richter wesentliche Teile der bislang gültigen Steuervergünstigungen für Firmenerben gekippt und eine Frist für die Neuregelung gesetzt.