Tochterunternehmen nicht betroffen Immobilienkonzern Corestate prüft Insolvenzantragspflicht

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Tochterunternehmen nicht betroffen
Immobilienkonzern Corestate prüft Insolvenzantragspflicht
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Eine Baustelle in Hamburg

Eine Baustelle in Hamburg: Das Immobilien-Unternehmen Corestate kann eine fällige Wandelanleihe nicht bedienen, prüft daher ein eine Insolvenzantragspflicht. Foto: Imago Images / Hanno Bode

Der Corestate-Vorstand halte es für „nicht mehr für überwiegend wahrscheinlich“, sich mit den Gläubigern seiner am 28. November fälligen Wandelanleihe in Höhe von 188 Millionen Euro einigen zu können. Man werde daher eine Insolvenzantragspflicht prüfen. Monatelang hatte das Corestate-Management mit Gläubigern zweier Anleihen verhandelt, die dem Unternehmen insgesamt rund 500 Millionen Euro geliehen hatten.

Ein solcher Antrag wäre innerhalb eines Monats zu stellen. Dem Immobilienentwickler und Finanzierer waren zuletzt große Teile des Kerngeschäfts weggebrochen. Der Umsatz schrumpfte von knapp 157 Millionen Euro in den neun ersten Monaten 2021 auf rund 50 Millionen Euro. Der Verlust in den ersten drei Quartalen 2022 belief sich auf 582 Millionen Euro, weil Corestate Abschreibungen auf den bilanzierten Wert von Tochterfirmen vornehmen musste. Seit dem Höchststand vom September 2017, verlor die Aktie von des Immobilien-Unternehmens beinahe 100 Prozent an Wert.

 

 

 

Die Tochtergesellschaft Hannover Leasing betonte ihrerseits, dass sie und ihre Fonds im Falle einer Insolvenz der Corestate Capital Holding nicht davon betroffen wären. Die Hannover-Leasing-Gruppe befinde sich demnach in einer stabilen wirtschaftlichen Situation und weise eine solide Bilanzstruktur auf.

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