Folgen der Corona-Pandemie Streit um neue Aktionärsrechte

Das Berlaymont-Gebäude in Brüssel ist der Sitz der Europäischen Kommission: In der EU ist ein Streit darüber ausgebrochen, ob die Regelungen der neu gefassten Aktionärsrechte-Richtlinie verschoben werden sollten.

Das Berlaymont-Gebäude in Brüssel ist der Sitz der Europäischen Kommission: In der EU ist ein Streit darüber ausgebrochen, ob die Regelungen der neu gefassten Aktionärsrechte-Richtlinie verschoben werden sollten. Foto: Zinneke / Wikimedia / Lizenz:CC-BY-SA

In der Europäischen Union (EU) ist ein Streit darüber ausgebrochen, ob die Regelungen der neu gefassten Aktionärsrechte-Richtlinie (SRD II) angesichts der Corona-Pandemie noch einmal verschoben werden sollten. Das berichtet die „Börsen-Zeitung“ (bezahlpflichtig) in ihrer Ausgabe vom 1. Mai 2020. In dem Artikel heißt es, zahlreiche Finanzmarktverbände hätten von der EU-Kommission eine Verschiebung um ein Jahr verlangt. Laut dem Bericht weisen Aktionärsschützer diese Forderung nun zurück. In einem offenen Brief an die Kommission warnen die Unterzeichner, darunter die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), dass jede Verzögerung bei der weiteren Implementierung der neuen Regeln mehr schaden als nützen werde. 

Die Anlegerschützer argumentieren, dass Intermediäre wie Banken und Verwahrstellen genügend Zeit gehabt hätten, um die Implementierung der Shareholder Rights Directive (SRD) II voranzutreiben. Jetzt werde die Pandemie als Ausrede benutzt, um die Umsetzung noch weiter zu verzögern. DSW-Hauptgeschäftsführerin Jella Benner-Heinacher warnte gegenüber der „Börsen-Zeitung“, bei einer Verschiebung müssten Anleger noch bis zur Hauptversammlungssaison 2022 warten, um ihr Rechte ausüben zu können. 

Die neu gefasste Aktionärsrichtlinie – und in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) – sollen die Kommunikation zwischen Emittenten und Anteilseignern verbessern. Ziel sei es, Aktionäre besser identifizieren und informieren zu können. Daher würden Pflichten für Intermediäre auf ein EU-einheitliches Niveau gehoben. Dies solle Aktionären europaweit die Stimmrechtsausübung sichern. Die neuen Vorgaben soll laut dem Zeitungsbericht eigentlich ab dem 3. September 2020 gelten. 

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