Fünftes Verfahren Schwere Verstöße bei Julius Bär – Finma ordnet Gewinneinzug und Auflagen an

Julius-Bär-Chef Stefan Bollinger spricht von einem „wichtigen Meilenstein“.

Julius-Bär-Chef Stefan Bollinger spricht von einem „wichtigen Meilenstein“. Bildquelle: Julius Bär

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat ihr Enforcementverfahren gegen die Bank Julius Bär abgeschlossen. Der Befund fällt scharf aus. Das Institut habe in schwerer Weise gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere gegen die Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement und gegen die Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäsche, teilt die Behörde mit.

Es sei bereits das fünfte Verfahren, das die Finma binnen weniger als zehn Jahren gegen die Schweizer Privatbank abschließe. Im Zentrum stehen dieses Mal das inzwischen eingestellte Private-Debt-Geschäft sowie Kundenbeziehungen im Umfeld zweier russischer politisch exponierter Personen (PEP).

Warnsignale ignoriert

Julius Bär baute das Private-Debt-Geschäft ab 2018 auf, so die Finma. Charakteristisch sei gewesen, dass die Kredite nicht durch traditionelle Sicherheiten, sondern in der Regel durch nicht börsennotierte Aktien der Kreditnehmer besichert gewesen seien. Ab September 2019 habe die Bank insgesamt acht Kredite an einen europäischen Konzern und dessen Gründer vergeben; das Gesamtvolumen überschritt demnach 2022 und 2023 die Marke von einer Milliarde Franken.

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