Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat ihr Enforcementverfahren gegen die Bank Julius Bär abgeschlossen. Der Befund fällt scharf aus. Das Institut habe in schwerer Weise gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere gegen die Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement und gegen die Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäsche, teilt die Behörde mit.
Es sei bereits das fünfte Verfahren, das die Finma binnen weniger als zehn Jahren gegen die Schweizer Privatbank abschließe. Im Zentrum stehen dieses Mal das inzwischen eingestellte Private-Debt-Geschäft sowie Kundenbeziehungen im Umfeld zweier russischer politisch exponierter Personen (PEP).
Warnsignale ignoriert
Julius Bär baute das Private-Debt-Geschäft ab 2018 auf, so die Finma. Charakteristisch sei gewesen, dass die Kredite nicht durch traditionelle Sicherheiten, sondern in der Regel durch nicht börsennotierte Aktien der Kreditnehmer besichert gewesen seien. Ab September 2019 habe die Bank insgesamt acht Kredite an einen europäischen Konzern und dessen Gründer vergeben; das Gesamtvolumen überschritt demnach 2022 und 2023 die Marke von einer Milliarde Franken.
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat ihr Enforcementverfahren gegen die Bank Julius Bär abgeschlossen. Der Befund fällt scharf aus. Das Institut habe in schwerer Weise gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere gegen die Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement und gegen die Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäsche, teilt die Behörde mit.
Es sei bereits das fünfte Verfahren, das die Finma binnen weniger als zehn Jahren gegen die Schweizer Privatbank abschließe. Im Zentrum stehen dieses Mal das inzwischen eingestellte Private-Debt-Geschäft sowie Kundenbeziehungen im Umfeld zweier russischer politisch exponierter Personen (PEP).
Warnsignale ignoriert
Julius Bär baute das Private-Debt-Geschäft ab 2018 auf, so die Finma. Charakteristisch sei gewesen, dass die Kredite nicht durch traditionelle Sicherheiten, sondern in der Regel durch nicht börsennotierte Aktien der Kreditnehmer besichert gewesen seien. Ab September 2019 habe die Bank insgesamt acht Kredite an einen europäischen Konzern und dessen Gründer vergeben; das Gesamtvolumen überschritt demnach 2022 und 2023 die Marke von einer Milliarde Franken.
Für dieses Geschäft sei die Bank weder organisatorisch noch personell richtig aufgestellt gewesen, moniert die Aufsicht. Es hätten lange ein ausreichendes internes Regelwerk, wirksame Kontrollmechanismen und genügend ausgebildetes Personal gefehlt. Warnsignale seien ignoriert, selbst auferlegte Obergrenzen pro Einzelschuldner kontinuierlich überschritten und regulatorische Vorgaben zur Meldung von Klumpenrisiken verletzt worden.
Mitarbeitende und externe Vermittler hätten aufgrund der Geschäftsbeziehung Gehälter beziehungsweise Provisionen in Millionenhöhe erhalten. Durch eine Durchlauftransaktion über 60 Millionen Euro habe die ausgewiesene Kredithöhe zum Jahresende 2022 nicht den wirtschaftlichen Realitäten entsprochen. Das Ende 2023 noch bestehende Engagement von 586 Millionen Franken – knapp 620 Millionen Euro – habe schließlich zu 100 Prozent wertberichtigt werden müssen.
Die Finma nennt keine Namen. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge – unter anderem von finews und dem Tages-Anzeiger – handele es sich um die Kredite an die kollabierte Signa-Gruppe des österreichischen Investors René Benko. Deren hohe Wertberichtigung im Jahr 2024 habe die Untersuchung ausgelöst.
Folgenreiche Ausnahme von Know-Your-Client-Regeln
Der zweite Komplex betrifft die russischen PEP. Auch hier stellt die Finma Verletzungen der geldwäschereirechtlichen Pflichten fest. Obwohl die betroffenen Kunden ein hohes Risiko geborgen hätten, habe die Bank über Jahre die Herkunft der Vermögenswerte unzureichend abgeklärt, negative Medienberichte und verdächtiges Kundenverhalten zu wenig kritisch gewürdigt und ihre Meldepflichten nach dem Geldwäschereigesetz verletzt.